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Bei den Kartoffelmaischen ist noch ein Umstand eigener
Art zu berücksichtigen, nämlich der, dass in den Würzen der
selben noch etwa 2 / 3 der Saftbestandtheile der Kartoffeln aufgelöst
sich befinden, die nicht vergährbar sind und welche die Sacchari
meter-Anzeige derselben erhöhen, ohne deshalb an der Vergäh-
rung und an der Alkoholausbeute Tlieil nehmen zu können. Der
Einfluss dieser Saftbestandtheile auf die Saccharimeter-Anzeigen,
sowohl der frischen als der vergohrenen Maischwürze ist um so
grösser, je dicker die Einmaischung geschehen war, in einem je
kleineren Gewichte Maische daher jene Saftbestandtheile ange
häuft sind. Wenn daher zwei Maischwürzen, wovon die eine
Getreidewürze, die andere Kartoffelwürze ist, von gleichem ur
sprünglichen Extractgehalte von 15 pCt. bis zu einer Sacchari
meter-Anzeige von 1 Grad vergähren, wobei der Vergährungs-
15 i
grad = = 0.933 ist und in jeder Würze 3.69 pCt. un-
15
vergohrenes Extract verblieben sind, so ist die vergährbare Sub
stanz in der Kartoffelmaische doch besser vergohren, als die in
der Getreidemaische, weil in dem nicht vergohrenen Antheil der
ersteren 1—1 '/* pCt. Saccharimeter-Anzeige auf die nicht ver-
gährbaren Saftbestandtheile entfallen.
Die beim Abtriebe zu erhaltende Ausbeute berechnet man
nun nach der bereits vorne S. 173 gegebenen Anleitung und
mit Hilfe der dazu entworfenen Tabellen, wozu man sich nach
der Form der Tabelle auf S. 185 für die in der Brennerei be
stehenden Verhältnisse, namentlich nach der Grösse der Gähr-
bottiche mit Rücksicht auf den belassenen Steigraum, ein- für
allemal die nöthigen Daten für jeden möglichen Vergährungsgrad
zusammenstellt.
Diese controlirenden Vergleichungen gewähren nicht nur
wissenschaftliches Interesse, sondern auch einen grossen Nutzen
in Bezug auf die Oekonomie und Ueberwachung des Brennge- .
Schaftes.
Eine andere Beziehung der Ausbeute an Alkohol ist die auf
den versteuerten Gährbottichraum. Man kann sie
ebenfalls in doppelter Hinsicht, nämlich nach der grössten und