Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Bei den Kartoffelmaischen ist noch ein Umstand eigener 
Art zu berücksichtigen, nämlich der, dass in den Würzen der 
selben noch etwa 2 / 3 der Saftbestandtheile der Kartoffeln aufgelöst 
sich befinden, die nicht vergährbar sind und welche die Sacchari 
meter-Anzeige derselben erhöhen, ohne deshalb an der Vergäh- 
rung und an der Alkoholausbeute Tlieil nehmen zu können. Der 
Einfluss dieser Saftbestandtheile auf die Saccharimeter-Anzeigen, 
sowohl der frischen als der vergohrenen Maischwürze ist um so 
grösser, je dicker die Einmaischung geschehen war, in einem je 
kleineren Gewichte Maische daher jene Saftbestandtheile ange 
häuft sind. Wenn daher zwei Maischwürzen, wovon die eine 
Getreidewürze, die andere Kartoffelwürze ist, von gleichem ur 
sprünglichen Extractgehalte von 15 pCt. bis zu einer Sacchari 
meter-Anzeige von 1 Grad vergähren, wobei der Vergährungs- 
15 i 
grad = = 0.933 ist und in jeder Würze 3.69 pCt. un- 
15 
vergohrenes Extract verblieben sind, so ist die vergährbare Sub 
stanz in der Kartoffelmaische doch besser vergohren, als die in 
der Getreidemaische, weil in dem nicht vergohrenen Antheil der 
ersteren 1—1 '/* pCt. Saccharimeter-Anzeige auf die nicht ver- 
gährbaren Saftbestandtheile entfallen. 
Die beim Abtriebe zu erhaltende Ausbeute berechnet man 
nun nach der bereits vorne S. 173 gegebenen Anleitung und 
mit Hilfe der dazu entworfenen Tabellen, wozu man sich nach 
der Form der Tabelle auf S. 185 für die in der Brennerei be 
stehenden Verhältnisse, namentlich nach der Grösse der Gähr- 
bottiche mit Rücksicht auf den belassenen Steigraum, ein- für 
allemal die nöthigen Daten für jeden möglichen Vergährungsgrad 
zusammenstellt. 
Diese controlirenden Vergleichungen gewähren nicht nur 
wissenschaftliches Interesse, sondern auch einen grossen Nutzen 
in Bezug auf die Oekonomie und Ueberwachung des Brennge- . 
Schaftes. 
Eine andere Beziehung der Ausbeute an Alkohol ist die auf 
den versteuerten Gährbottichraum. Man kann sie 
ebenfalls in doppelter Hinsicht, nämlich nach der grössten und
	        
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