nach der wirklichen Ausbeute betrachten. Die grösste Aus
beute ergiebt sich wieder wie vor, wenn man die ganze darin
enthaltene nutzbare Extractmenge vergohren annimmt. Die
wirkliche Ausbeute erfährt man aus dem wirklich erfolgten Ver-
gährungsgrade mit Rücksicht auf die aus dem versteuerten Gähr-
bottichraume beim Abtriebe erhaltene Quantität Branntwein oder
Weingeist (Alkohol). — Ein Beispiel wird die Berechnungs- und
Vergleicliungsweise deutlich machen. In einer Breunerei werden
100 Metzen Kartoffeln zu je 80 B Gewicht in 120 Eimer ver
steuertem Gährbottichraum eingemaischt. Die grösstmögliche
Ausbeute ist ä 8.4 B Alkohol von 100 B Kartoffeln = 8.4 X 80
= 672 B Alkohol, mithin vom Eimer versteuerten Gährbottich-
672
raum = -- 5.6 B = 280 Maassprocenten dem Volumen
lZU
nach. Erhalten würden einschliesslich von 5 pCt. Malz 12 Ei
mer Weingeist von 76 pCt. Alkoholgehalt nach dem Volumen
= 69 pCt. dem Gewichte nach. Ein Eimer dieses Weingeistes
wägt 88.28 B, folglich ist darin absoluter Alkohol enthalten
88.28 X 12 X 69
100
= 730.9 B; 1 Eimer versteuerter Gähr-
730 9
bottichraum gab daher — : —-— = 6.09 B Alkohol oder = 304
ö 120
Maassprocente. 12 Eimer sind gleich 40 X 12 — 480 Maass,
und diese mit 76 pCt. multiplicirt geben = 480 X 76 = 36480
Maassprocente als ganze Ausbeute von 120 Eimer Gährbottich
raum, und demnach entfallen auf 1 Eimer desselben — 304
Maassprocenten, mithin ebensoviel wie nach der ersteren Be
rechnungsweise. Diese Ausbeute gilt aber für die Kartoffeln und
das Malz. Bei 5 pCt. Malzzusatz verhält sich nach Vorn die
Ausbeute aus den Kartoffeln zu der aus dem Malze = 63 : 10,
und nach dieser Proportion entfallen an Ausbeute von 1 Eimer
versteuertem Gährbottichraum:
von den Kartoffeln . . . 263
vom Malze 41
Die wirkliche Ausbeute aus den Kartoffeln = 263 von der
möglichen = 280 Maassprocenten ist daher nicht sehr verschie
den, und man hätte demnach alle Ursache, damit zufrieden zu
sein. Einzeln oder local kann, wenn die Kartoffeln noch stärk-
.304 Maassprocente.