Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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noch insofern brauchbar, als man hiernach die fehlerhaften An 
zeigen desselben jedesmal corrigirt, was jedoch immer schon 
eine missliche Sache bleibt, weil nur einige und nicht alle Punkte 
der Scala geprüft worden sind. 
Durch das Streben zur Handels- und Zolleinigung von ganz 
Mittel-Europa, welches zugleich die Einführung eines gleichen 
Münzfusses, Maasses und Gewichtes erwünschlich macht, ist 
auch für den Handel mit geistigen Flüssigkeiten die Einführung 
eines gemeinschaftlichen Instrumentes zur Bestimmung des Alko 
holgehaltes derselben angeregt worden und von unbestreitbarem 
Nutzen. In Preussen und in mehreren Staaten des Zollvereins 
ist hierzu das Alkoholometer vou Pralles gesetzlich einge 
führt, über welches uns Tabelle VII S. 413 Aufschluss giebt. 
Weil Pralles seine Berechnungen nach Fundamentalbe- 
stimmungen vonGilpin machte, und dieser die Temperatur von 
60° F. zu Grunde legte, so hat 'Pralles ebenfalls diese Tem 
peratur dafür beibehalten. Es ist jedoch zweckmässiger, die 
Normaltemperatur, um Bruchtheile zu beseitigen, mit ganzen 
Graden festzustellen und die Dichte des Wassers bei derselben 
Temperatur = 1 zu setzen. Für das in Frankreich gesetzlich 
eingeführte Alkoholometer von Gay-Lussac, welches auch ein 
Inhaltsmaass-Procentenmesser ist, wurde die Normaltemperatur 
von 15° C. = 12° R. angenommen. Diese Temperatur war 
auch bei uns als die normale für die Anfertigung und den Ge 
brauch der sogenannten Cameralwaageu eingeführt worden. 
Diese Cameralwaageu waren ursprünglich nach dem Patente 
vom 24. August 1835 Branntweinwaagen nach Baume, welche 
später durch die Wiener Branntweinwaage ersetzt wurden, die 
anzeigt, wie viel Wiener Maasse Alkohol in 1 Wiener Eimer 
Branntwein enthalten sind, der 40 Maass fasst. 
Gegenwärtig aber ist in Folge Allerhöchster Entschliessung 
vom 16. März 1853 und Verordnung des Ministers für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Bauten vom 1. April 1853 das Alko 
holometer für Inhaltsmaassprocente für die Normaltemperatur 
von 12° R. = 15° C. construirt, die Dichte des Wassers bei 
dieser Temperatur = 1 gesetzt, zum Gebrauche vorgeschrieben 
worden. Diese Instrumente müssen amtlich geprüft (cimentirt) 
und als solche bezeichnet sein. 
Der Gebrauch der Wiener Branntweinwaage — der 40thei-
	        
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