Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

420 
836 
= 9.587 Eimer des bezeichneten Weingeistes, oder 9 
87.2 
Eimer 23'/a Maass desselben. Das Gewicht eines Eimers Wein 
geist ist nämlich der Divisor für das Nettogewicht des Wein 
geistes im Gebinde. 
Hiernach ist man in den Stand gesetzt, da wo Differenzen 
zwischen Käufer und Verkäufer über die Richtigkeit des Maasses 
entstehen, das absolute Gewicht desselben entscheiden zu lassen, 
welches zu bestimmen einfacher ist, als die ganze Flüssigkeit 
zu übermessen, wozu wieder ein richtiges Messgefäss, z. B. 
ein genaues 10 Maassgefäss nothwendig wäre. Wenn die Tem 
peratur der geistigen Flüssigkeit in den Gebinden eine andere 
als L2° R. ist, so wird das berechnete Gewicht derselben den 
noch das wahre sein, wenn ihr Alkoholgehalt bei der dem ge 
brauchten Instrumente zukommenden Normaltemperatur bestimmt 
worden ist. 
Die Spalte 5 in Tabelle VIII giebt den Alkoholgehalt der 
geistigen Flüssigkeit in Gewichtsprocenten an, was nützlich ist, 
um die Inhaltsmaass- mit den Gewichtsprocenten vergleichen, und 
wenn nöthig, die eine Anzeige auf die andere reduciren zu 
können. 
In Spalte 6 dieser Tabelle ist endlich angegeben, wie viel 
Pfunde absoluten Alkohols in jedem Eimer der geistigen Flüssig 
keit enthalten sind. Diese Kenntniss ist bei Berechnungen über 
die Vermischung von Alkohol mit Wasser und von alkoholhalti 
gen Flüssigkeiten mit einander zur Bestimmung des Alkoholge 
haltes der gemischten Flüssigkeiten von Nutzen. 
Die Zahlen in den Spalten 4, 6 und 7 dieser Tabelle wur 
den von mir aus den übrigen Daten berechnet und derselben 
zugefügt. 
Das Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich 1853 
S. 301 und Verordnungsblatt für die Verwaltungszweige des 
österreichischen Handelministeriums, Jahrgang 1853 Nr. 32 
S. 165 u. w. enthält die Vorschrift, wodurch die Bestimmung 
der Stärke des Branntweins und Weingeistes zum Behufe 
des Verkehrs mittelst genauer Instrumente geregelt wird. Es 
wird darin zugleich Anleitung zur amtlichen Prüfung wie auch 
zum Gebrauche der Alhoholomctcr gegeben. 
Im Allgemeinen ist dafür Folgendes verordnet worden:
	        
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