Zur Bestimmung der Stärke des Branntweins oder Wein
geistes für amtliche Zwecke und zum Kaufe und Ver
kaufe dürfen in den Ländern, für welche obige Vorschrift gü
tig ist, nur amtlich geprüfte und als solche bezeichnete Alkoho
lometer gebraucht werden.
Die Bezeichnung der vollzogenen amtlichen Prüfung des
Alkoholometers besteht in einem auf die Scala aufgedrückten
k. k. Adler, ferner in der Zahl, unter welcher es im amtlichen
Protocoll eingetragen ist.
Ueber die erfolgte amtliche Prüfung des Alkoholometers
muss sich der Besitzer desselben mit einem amtlichen Certificate
ausweisen können, in welchem auch das Gewicht des Instru
mentes bis auf Bruchtheile von Granen angegeben ist.
Beim Gebrauche des Instrumentes ist die Temperatur der
geistigen Flüssigkeit zu berücksichtigen, und wenn dieselbe nicht
12 Grade Réaumur beträgt, ist an der Anzeige des Alkoholo
meters jene Correetur anzubringen, welche das in dem Instru
mente eingeschmolzene Thermometer anzeigt, das zu dem Behufe
mit einer Temperaturs-Correcturscala versehen ist.
Die Prüfung der Alkoholometer ist den Cimentirungsämtern
der Hauptstädte in den Kronländern übertragen, und es ist
untersagt, Alkoholometer zu verkaufen oder znm Verkaufe an
zubieten, welche nicht einer amtlichen Prüfung unterzogen und
richtig befunden worden sind.
Das Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften wird nach
den allgemeinen für den Verkauf oder Gebrauch uncimentirter
Maasse und Gewichte bestehenden Ge setzen bestraft. Die po
litischen Behörden haben über die Beobachtung dieser Verord
nung zu wachen.
Die Vorschrift über die amtliche Prüfung der
Alkoholometer schreibt vor, dass die Scala eines Alko
holometers die Inhaltsmaassprocente des in der Flüssigkeit ent
haltenen Alkohols angeben, d. h. die Grade der Scala müssen
anzeigen, wie viele Maass Alkohol in 100 Maassen der geistigen
Flüssigkeit enthalten sind. Die Scala soll wenigstens 6 Zoll
lang sein. Wird die Wiener Branntweinwaage in Anwendung
gebracht, so muss sich neben der roth ausgezogenen 40-thei-
ligen Scala auch die hunderttheilige schwarz ausgezogen
befinden.