Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

Nachtheil beim Kaufe von Weingeist oder Branntwein zu schützen, 
ist es nothwendig, die auf ihren Alkoholgehalt zu prüfenden 
Flüssigkeiten vor der Prüfung in dem ganzen Gefässe gehörig 
zu vermischen, was durch heftiges Bewegen der nicht ganz voll 
gemachten verspundeten Gefässe, durch Ueberkugeln derselben 
oder auch dadurch geschehen kann, dass man die geistige Flüs 
sigkeit im Fasse durch das geöffnete Spundloch mit einem Stabe 
hinreichend durchrührt. 
Diese Vorsicht sollte in gewissen Fällen nie ausser Acht 
gelassen werden. 
Durch das Ausheben der geistigen Flüssigkeit aus dem Ge 
binde mit einem Heber, und zwar aus verschiedenen Schichten 
derselben kann ihre ungleichartige Beschaffenheit, wenn sie vor 
handen, nachgewiesen werden. 
Mischung alkoholhaltiger Flüssigkeiten. 
Die Mischung geistiger Flüssigkeiten kann auf zweierlei Art 
geschehen: entweder dem absoluten Gewichte oder dem Inhalts - 
maasse nach. Bei Mischungen dem Gewichte nach ist das Ge 
wicht des Gemisches gleich der Summe der Gewichte der beiden 
gemischten Flüssigkeiten; der Alkoholgehalt des Gemisches ist 
das arithmetische Mittel aus dem Alkoholgehalte der beiden ge 
mischten Flüssigkeiten mit Beziehung auf deren gegenseitige 
Quantität. 
Bei Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem Inhaltsmaasse 
nach findet eine Zusammenziehung und dadurch eine Verkleine 
rung des Rauminhaltes der beiden gemischten Flüssigkeiten 
Statt. Der Alkoholgehalt des Gemisches kann daher nur mit 
Rücksicht auf jene erfolgte Raumverminderung bestimmt werden, 
deren Betrag aber unbekannt ist, und die durch ein allgemein 
gütiges Zahlenverhältniss nicht ausgedrückt werden kann. 
Ueber die Mischung geistiger Flüssigkeiten dem Gewichte 
nach hat Prof. Meissner*), über die Mischung derselben dem 
Inhaltsmaasse nach Dr. Joss**) vermöge Anleitung und nach 
Meissner’s Fundamental-Bestinunungen Vergleichungs-Tabellen 
*) Dessen Aräometrie, Wien 1816. 
**) Dessen tabellarische Anweisung &c. Wien 1836. 
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