Nachtheil beim Kaufe von Weingeist oder Branntwein zu schützen,
ist es nothwendig, die auf ihren Alkoholgehalt zu prüfenden
Flüssigkeiten vor der Prüfung in dem ganzen Gefässe gehörig
zu vermischen, was durch heftiges Bewegen der nicht ganz voll
gemachten verspundeten Gefässe, durch Ueberkugeln derselben
oder auch dadurch geschehen kann, dass man die geistige Flüs
sigkeit im Fasse durch das geöffnete Spundloch mit einem Stabe
hinreichend durchrührt.
Diese Vorsicht sollte in gewissen Fällen nie ausser Acht
gelassen werden.
Durch das Ausheben der geistigen Flüssigkeit aus dem Ge
binde mit einem Heber, und zwar aus verschiedenen Schichten
derselben kann ihre ungleichartige Beschaffenheit, wenn sie vor
handen, nachgewiesen werden.
Mischung alkoholhaltiger Flüssigkeiten.
Die Mischung geistiger Flüssigkeiten kann auf zweierlei Art
geschehen: entweder dem absoluten Gewichte oder dem Inhalts -
maasse nach. Bei Mischungen dem Gewichte nach ist das Ge
wicht des Gemisches gleich der Summe der Gewichte der beiden
gemischten Flüssigkeiten; der Alkoholgehalt des Gemisches ist
das arithmetische Mittel aus dem Alkoholgehalte der beiden ge
mischten Flüssigkeiten mit Beziehung auf deren gegenseitige
Quantität.
Bei Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem Inhaltsmaasse
nach findet eine Zusammenziehung und dadurch eine Verkleine
rung des Rauminhaltes der beiden gemischten Flüssigkeiten
Statt. Der Alkoholgehalt des Gemisches kann daher nur mit
Rücksicht auf jene erfolgte Raumverminderung bestimmt werden,
deren Betrag aber unbekannt ist, und die durch ein allgemein
gütiges Zahlenverhältniss nicht ausgedrückt werden kann.
Ueber die Mischung geistiger Flüssigkeiten dem Gewichte
nach hat Prof. Meissner*), über die Mischung derselben dem
Inhaltsmaasse nach Dr. Joss**) vermöge Anleitung und nach
Meissner’s Fundamental-Bestinunungen Vergleichungs-Tabellen
*) Dessen Aräometrie, Wien 1816.
**) Dessen tabellarische Anweisung &c. Wien 1836.
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