Mischungen alkoholhaltiger Flüssigkeiten dem Gewichte nach.
Es sei das absolute Gewicht der geistigen Flüssigkeit der
einen Sorte = G, ihr Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten = g,
das absolute Gewicht der geistigen Flüssigkeit zweiter Sorte sei
= A, ihr Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten = a, das abso
lute Gewicht der gemischten geistigen Flüssigkeiten sei P, ihr
Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten = p, so ergiebt sich dar
aus die Fundamentalgleichung:
P X p = G X g + A X a.
Mittelst dieser Gleichung lassen sich alle vorn gestellte
Fragen lösen, und es lässt sich daraus was immer für eine
Grösse bestimmen, wenn die anderen gegeben sind, wobei es
sich von selbst versteht, dass das absolute Gewicht der gemischten
Flüssigkeit = P immer gleich ist den absoluten Gewichten der
beiden mit einander gemischten Flüssigkeiten = G und A, d. h.
P = G + A.
Z. B. Erster Fall. 1000 ft Weingeist = G von 80 pCt.
Alkoholgehalt — g sollen gemischt werden mit 1200 ft Brannt
wein = A von 30 pCt. Alkoholgehalt = a. Hier ist P = 1000
-f 1200 = 2200 ft, und der Alkoholgehalt dieser gemischten
Flüssigkeit nach der vorstehenden Gleichung:
woraus:
1000 X 80 + 1200 X 30
Zweiter Fall. Man hätte starken Weingeist von 85 pCt.
und schwachen Weingeist von 50 pCt. Alkoholgehalt; man will
aber einen Weingeist von 75 pCt. Alkoholgehalt haben. In
welchen Gewichtsverhältnisse sind hierzu die beiden Sorten
Weingeist zu vermischen?
In der Gleichung:
PXp-GXg + Axa.
Statt P, p, g und a die Werthe gesetzt, erhält man:
(G + A) 75 = G X 85 + A X 50
75 G + 75 A = 85 G + 50 A
25 A = 10 G,