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d. h. auf 25 Gewichtstheile des stärkeren sind 10 Gewichtstheile
des schwächeren Weingeistes zu nehmen.
Dritter Fall. Sind von dem stärkeren Weingeist 850 E zu
verwenden = G, so sind von dem schwächeren zur Mischung
A = = 340 E zu nehmen, und man wird 850 4- 340 =
25
1190 E Weingeist von der verlangten mittleren Stärke von
75 pCt. Alkoholgehalt erhalten.
Vierter Fall. Bei einer Destillationsprobe erhält man
615 E Destillat von 15 pCt. Alkoholgehalt. Wie viel absoluter
Alkohol ist darin enthalten?
Die einfache Proportion:
100 : 15 = 615 : x,
woraus x = 91.25 E, beantwortet diese Frage.
Fünfter Fall. Man wollte dieselbe geistige Flüssigkeit
durch Rectification in Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt
verwandeln; wie viel wird man davon erhalten ? Hier ist:
P x p = G X g,
wobei p = 42 pCt., G = 615 E und g = 15 pCt,, wornach:
P
615 X 15
42
= 217.26 E.
Sechster Fall. Es sei ein Weingeist von 78 pCt. Alko
holgehalt so mit Wasser zu verdünnen, dass daraus ein Brannt
wein von 35 pCt. Alkoholgehalt entsteht; in welchem Verhältnisse
muss er mit Wasser vermischt werden? Hierbei ist wieder:
PXp = GXg + AXa,
und da P = G + A, p = 35 pCt., g = 78 pCt., a == 0 pCt., ist
(G -f A) 35 = G X 78 + A X 0
35 G -f 35 A = 78 G
35 A = 43 G, woraus
G : A = 35 : 43,
d. h. auf 35 Gewichtstheile des Weingeistes von 78 pCt. Alko
holgehalt sind 43 Gewichtstheile Wasser zuzusetzen, um einen
Branntwein von 35 pCt. Alkoholgehalt zu erzeugen.
Hiernach können auch die absoluten Quantitäten bestimmt
werden.
Man sieht, dass bei diesfälligen Berechnungen dem abso
luten Gewichte nach und nach Gewichtsprocenten des Alkohol
gehaltes der zu mischenden und gemischten geistigen Flüssigkeiten