Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

stehenden Verhältnissen von Trockensubstanz zum Wasser in 
folgender Art, als: 
Bei 
1 
: 9 = 
o 
o 
r-H 
iS in 
390 Maass = 9 3 / 4 
Eimer 
55 
1 
: 8 = 
55 
55 
350 
II 
00 
55 
55 
1 ; 
: 7 ,= 
55 
55 
310 
» = 7 3 / 4 
55 
55 
1 
: 6 = 
55 
55 
270 
« = 6 3 / 4 
55 
55 
1 
: 5 = 
55 
55 
230 
„ = 5 3 / 4 
55 
55 
1 
: 4 = 
55 
55 
190 
II 
55 
55 
1 
: 3 = 
55 
55 
150 
» = 37 4 
55 » 
Will man diese Beziehung auf den ganzen Gährbottichraum 
machen, so schlägt man noch ‘/ 80 bis '/, 0 als erforderlichen 
Oberraum (Steigraum) hinzu, und soll dies nach der Maassein 
heit des verarbeiteten Getreides geschehen, so weiss man , was 
dieselbe wägt, und findet so, wie viel dieser Maasseinheiten zu 
100 fi nothwendig sind. 
In Preussen sind diese Verhältnisse zwischen Gewicht 
(Pfunden) und Inhaltsmaass (Quart’s) denen in Oesterreich ganz 
gleich; denn 1 Quart Wasser wägt 2preuss. Pfund und 1 
Wiener Maass Wasser wägt auch 2 */s Wiener Pfund. 
Wasser zum Braimtweinbreiineii. 
Im Allgemeinen wird sich hier auf das berufen, was bereits 
im I. Theil, S. 92 über die Anwendung des Wassers in der Zy 
motechnie überhaupt gesagt worden ist. Das reinste Wasser ist 
auch hier das beste. Nirgends zeigt sich aber der Einfluss des 
harten Wassers auf die zymotechnischen Processe auffallender, 
als eben bei der Gährung der Branntweinmaischen, weil es hier 
immer auf die Erzielung des möglich vollständigsten Vergährungs- 
grades ankommt und die im harten Wasser enthaltenen Salze 
darauf einen wesentlichen Einfluss nehmen. 
Dieser Einfluss scheint, je nach Beschaffenheit des harten 
Wassers, ein zweifacher und verschieden zu sein bei Wasser, 
welches doppelt kohlensaure Salze (Kalk, Bittererde, Eisenoxydul, 
Natron) oder andere Salze enthält, die durch Erhitzen und 
Kochen des Wassers keine Zersetzung erleiden, wie Glaubersalz, 
Bittersalz, Gyps u. dgl.
	        
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