stehenden Verhältnissen von Trockensubstanz zum Wasser in
folgender Art, als:
Bei
1
: 9 =
o
o
r-H
iS in
390 Maass = 9 3 / 4
Eimer
55
1
: 8 =
55
55
350
II
00
55
55
1 ;
: 7 ,=
55
55
310
» = 7 3 / 4
55
55
1
: 6 =
55
55
270
« = 6 3 / 4
55
55
1
: 5 =
55
55
230
„ = 5 3 / 4
55
55
1
: 4 =
55
55
190
II
55
55
1
: 3 =
55
55
150
» = 37 4
55 »
Will man diese Beziehung auf den ganzen Gährbottichraum
machen, so schlägt man noch ‘/ 80 bis '/, 0 als erforderlichen
Oberraum (Steigraum) hinzu, und soll dies nach der Maassein
heit des verarbeiteten Getreides geschehen, so weiss man , was
dieselbe wägt, und findet so, wie viel dieser Maasseinheiten zu
100 fi nothwendig sind.
In Preussen sind diese Verhältnisse zwischen Gewicht
(Pfunden) und Inhaltsmaass (Quart’s) denen in Oesterreich ganz
gleich; denn 1 Quart Wasser wägt 2preuss. Pfund und 1
Wiener Maass Wasser wägt auch 2 */s Wiener Pfund.
Wasser zum Braimtweinbreiineii.
Im Allgemeinen wird sich hier auf das berufen, was bereits
im I. Theil, S. 92 über die Anwendung des Wassers in der Zy
motechnie überhaupt gesagt worden ist. Das reinste Wasser ist
auch hier das beste. Nirgends zeigt sich aber der Einfluss des
harten Wassers auf die zymotechnischen Processe auffallender,
als eben bei der Gährung der Branntweinmaischen, weil es hier
immer auf die Erzielung des möglich vollständigsten Vergährungs-
grades ankommt und die im harten Wasser enthaltenen Salze
darauf einen wesentlichen Einfluss nehmen.
Dieser Einfluss scheint, je nach Beschaffenheit des harten
Wassers, ein zweifacher und verschieden zu sein bei Wasser,
welches doppelt kohlensaure Salze (Kalk, Bittererde, Eisenoxydul,
Natron) oder andere Salze enthält, die durch Erhitzen und
Kochen des Wassers keine Zersetzung erleiden, wie Glaubersalz,
Bittersalz, Gyps u. dgl.