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zu mischen, und die abgeseihten reifen Maischen durch Schüt
teln in einer Flasche zu entkohlensäuern, um richtigere zu die
ser Vorberechnung brauchbare Anzeigen zu erhalten.
Grundriss zu einer auf wissenschaftliche und technische
Grundsätze basirten Besteuerung der Branntwein-
Erzeugung.
Nach dem wir im Vorhergehenden die verschiedenen herr
schenden Besteuerungssysteme kennen gelernt haben, ist es ge
lungen, uns auf einen Standpukt zu versetzen, von wo aus wir
eine richtige Einsicht in diesen Gegenstand gewinnen, so wie die
Art und Weise andeuten können, wornach eine auf wissen
schaftliche und technische Grundsätze basirte Besteuerung der
Brarmtweinerzeugung durchgeführt werden kann; denn nur auf
diese Weise dürfte es möglich werden, dem Brennereibetrieb die
rechte Bahn, den technischen Fortschritt anzuweisen, und die
Branntweinbrenner unter einander in Bezug auf Concurrenz in
die gehörige gegenseitige Stellung zu bringen.
Zwei Momente sind es, welche bei der Besteuerung der
Branntweinerzeugung hauptsächlich ins Auge zu fassen sind,
und zwar:
1) dass der technische Betrieb der Branntweinerzeugung in
Nichts gehindert und jeder Fortschritt derselben ermöglicht
werde, dann
2) dass keine wesentliche Verkürzung des Steuergefälls
Statt finden könne.
Bei der directen Besteuerung der Brannntweinerzeugung
bieten sich in der That nur vier Methoden dar, wornach dieses
geschehen kann, und zwar hat man dabei in’s Auge zu fassen:
1) die Menge der verarbeiteten Trockensubstanz;
2) die M enge und Qualität der daraus erzeugten
Maische;
3) die Menge des daraus gewonnenen Branntweins mit
Rücksicht auf seinen Alkoholgehalt.
4) Die Zeitdauer der benützten Gefässe.
Ad 1) Was die Besteuerung von der Menge der verarbei-