Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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hen, dass nicht etwa verborgenerweise Kartoffeln gekocht oder 
an verborgenen Orten unversteuerte Maische erzeugt und dem 
Abtriebe mit unterworfen werde. Die Menge der verarbeiteten 
versteuerten Trockensubstanz lässt sich auch noch durch die 
Saccharimeter-Anzeige controliren, welche die im Gährbottich ver 
einigte, gehörig gekühlte und gestellte Maischwürze zeigt, wozu 
die Tabellen S. 23 und 97 benützt werden können, die sich noch 
vollständiger ausführen lassen. 
Die Besteuerung von der Menge der verarbeiteten Trocken 
substanz würde also nur die steueramtliche Ueberwachung des 
eigentlichen Maischverfahrens bis zu jenem Zeitpunkte nothwen- 
dig machen, wo die ganze Maische in dem Gährbottiqh verei 
nigt ist, und den ganzen übrigen technischen Betrieb freilassen 
können. 
Die Dicke des Einmaischens ist den Parteien hierbei eben 
falls frei gelassen, doch muss ein geregelter Betrieb befolgt 
werden. 
Ad 2) Die Menge der erzeugten Maische ist in Oester 
reich zum Theil noch, in den Zollvereinsstaaten gegenwärtig noch 
allgemein besteuert, dabei aber die Qualität derselben ausser 
Acht gelassen worden, wodurch eben die Cultur des Dickmai 
schens herbeigeführt wurde. Sie zieht eine Menge anderer, den 
Gewerbtreibenden lästiger und sie im technischen Fortschreiten 
beirrender Ueberwachungs- und Controlmassregeln in Bezug auf 
Steigraum, Gährdauer, Brenndauer und Grösse des 
Brennapparats &c. nach sich, welche bei Berücksichtigung 
der eingemaischten Trockensubstanz (nach 1) leicht entbehrlich 
gemacht werden könnten, um sowohl dem Gefällspersonale die 
Aufsicht als den Gewerbtreibenden den Betrieb und jeden tech 
nischen Fortschritt im Gewerbe zu erleichtern. In zweifelhaften 
oder zweideutigen Fällen wird das Saccharimeter vollkommen 
geeignet sein, durch Prüfung der Maisch würzen in den 
verschiedenen Gährbottichen auf ihre Saccharimeter-Anzeigen zu 
entscheiden, ob eine geheime Einmaischung Statt gefunden habe, 
zu welchem Behufe die gewerbtreibenden Parteien verhalten 
werden können, die hierzu nöthige einfache Seihevorrichtung 
stets im brauchbaren Zustande bereit zu halten. Diese Prü 
fung zeigt nämlich, ob sich in dem Gährbottich, worin sich reife 
Maische befinden soll, wirklich solche, oder vielleicht frische
	        
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