Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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stanz dem Gewichte nach eine gleiche Geschicklichkeit in der 
Vornahme der Manipulationen und Processe vorausgesetzt wird, 
welche letztere sich nicht überall vorfindet, jedoch auch allge 
mein erwerben und aneignen lässt. Diese Besteuerungsweise 
lässt auch dem Brenner den ganzen technischen Betrieb 
frei, gestattet ihm die Anwendung eines jeden Materials in jeder 
Weise und ermöglicht ihm einen jeden entdeckten Fortschritt 
oder eine jede Verbesserung; allein sie macht eine unausge 
setzte Ueberwachung des Abtriebs nothwendig, um die 
Ueberzeugung zu gewinnen, dass der ganze Ablauf in Versteue 
rung gezogen werde und erfordert eine Vergle ichung der er 
haltenen Ausbeute mit dem Alkoholgehalte der vergoIr 
ren en, dem Abtriebe unterworfenen Maische, der aus 
der beobachteten und erfolgten scheinbaren Attenua 
tion mit Rücksicht auf die Menge der Maische berechnet wird, 
wie dies in England auch erkannt wurde und der Fall ist. 
Diese letzteren Beobachtungen und Aufzeichnungen setzen 
Maassregeln voraus, die bei einer grossen Zahl vieler kleiner 
Branntweinbrennereien mit Erfolg nicht durchzuführen sind. 
In Oesterreich wurde deshalb im Jahre 1862 für die fabriks- 
und gewerbsmässig betriebenen Branntweinbrennereien beziehungs 
weise Weingeistfabriken ebenfalls die Besteuerung der Brannt 
weinerzeugung nach der Menge und Grädigkeit des erzeugten 
Productes eingeführt, während für die überaus zahlreichen kleinen 
ländlichen (bäuerlichen) Brennereien, vorzüglich in den Wein 
bau treibenden Kronländern, die blos Branntwein zum Genüsse 
mit einfachen Brenngeräthen erzeugen und dazu meistens Obst 
und Beerenfrüchte (Kern- und Steinobst), so wie Weintrester und 
Weinhefe verwenden, noch die Entrichtung der früher allge 
mein bestandenen Gährbottichsteuer so wie auch noch eine an 
dere einfachere Methode der Besteuerung — die Abfindung — 
beibehalten wurden. 
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Ad 4) Was die Zeitdauer der Benützung der zur Brannt 
weinerzeugung verwendeten Gefässe betrifft, wurde schon früher 
S. 250 erwähnt, dass man in Schottland einen Blasenzins erhoben 
hatte, der nach dem Inhaltsmaasse der Brennblase mit Rücksicht 
auf die Zeit ihrer Benützung bemessen wurde. Dies hat zur 
Verbesserung der Construction der Destillirblasen geführt, in
	        
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