Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Kartoffeln mit Malz eine Ausbeute von 16 bis 18 Eimer Wein 
geist von 32° A. zog, während davon 20 bis 22 Eimer erhalten 
werden konnten; dennoch wurde eine kunstverständige Leitung 
nicht beliebt, weil sie etwas mehr gekostet hätte. Wenn gebil 
dete Individuen dabei Verwendung finden, werden sie sich die 
erforderlichen praktischen Kenntnisse zu erwerben suchen und 
dann auch zu haben sein, was gegenwärtig nicht der Fall ist, 
weil sie nicht gesucht werden. 
Breimereiverwaltimg. 
Schon vorne wurde nachgewiesen, dass die Branntweinbren 
nereien, wenn sie unter sonst gleichen Umständen die grössten 
Ausbeuten liefern und den höchsten Ertrag abwerfen sollen, un 
ter eine sachverständige Leitung gestellt werden müssen, welche 
die Brennereiverwaltung ausmacht. So wie auf einem 
grossen Dominium -die verschiedenen Ertrags- und Verwaltungs 
zweige, als da sind: die Landwirthschaft, das Forst 
wesen, das Bauwesen, das B erg- und Hüttenwesen, 
sich jedesmal unter eine specielle sachverständige Leitung ge 
stellt finden, ebenso ist dieses durchaus nothwendig mit den 
landwirthschaftlichen Industrieanstalten, wenn dieselben gehörig 
gedeihen sollen. Gewöhnlich stehen sie unter Aufsicht der 
Wirthschaftsämter. Auf diese Weise aber können die landwirth 
schaftlichen Gewerbe — und dazu gehören vorzugsweise jene 
der Gährungschemie, die Weinerzeug ungi* die Bier 
brauerei und die Branntweinbrennerei—-zu keinem 
Aufschwünge gebracht werden, indem sowohl der empirische 
Leiter, der gemeine Brauer und Branntweinbrenner, als auch der 
die Aufsicht führende Wirthschaftsbeamte, den sein anderweitiger 
Dienst hinreichend beschäftigt, nichts zur Verbesserung oder 
Vervollkommnung und zur Erhöhung des Ertrags thun können, 
welches bestehende Missverhältniss wohl meistens Veranlassung 
zu den jetzt häufig stattfindenden Verpachtungen sowohl der 
Brauereien als der Brennereien gegeben hat. Ich will die Gründe, 
welche für und wider die Verpachtung dieser obrigkeitlichen 
Gewerbszweige sprechen, nicht wiederholen; ich kann mich aber 
niemals überzeugen, dass eine Verpachtung derselben einträgli-
	        
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