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Kartoffeln mit Malz eine Ausbeute von 16 bis 18 Eimer Wein
geist von 32° A. zog, während davon 20 bis 22 Eimer erhalten
werden konnten; dennoch wurde eine kunstverständige Leitung
nicht beliebt, weil sie etwas mehr gekostet hätte. Wenn gebil
dete Individuen dabei Verwendung finden, werden sie sich die
erforderlichen praktischen Kenntnisse zu erwerben suchen und
dann auch zu haben sein, was gegenwärtig nicht der Fall ist,
weil sie nicht gesucht werden.
Breimereiverwaltimg.
Schon vorne wurde nachgewiesen, dass die Branntweinbren
nereien, wenn sie unter sonst gleichen Umständen die grössten
Ausbeuten liefern und den höchsten Ertrag abwerfen sollen, un
ter eine sachverständige Leitung gestellt werden müssen, welche
die Brennereiverwaltung ausmacht. So wie auf einem
grossen Dominium -die verschiedenen Ertrags- und Verwaltungs
zweige, als da sind: die Landwirthschaft, das Forst
wesen, das Bauwesen, das B erg- und Hüttenwesen,
sich jedesmal unter eine specielle sachverständige Leitung ge
stellt finden, ebenso ist dieses durchaus nothwendig mit den
landwirthschaftlichen Industrieanstalten, wenn dieselben gehörig
gedeihen sollen. Gewöhnlich stehen sie unter Aufsicht der
Wirthschaftsämter. Auf diese Weise aber können die landwirth
schaftlichen Gewerbe — und dazu gehören vorzugsweise jene
der Gährungschemie, die Weinerzeug ungi* die Bier
brauerei und die Branntweinbrennerei—-zu keinem
Aufschwünge gebracht werden, indem sowohl der empirische
Leiter, der gemeine Brauer und Branntweinbrenner, als auch der
die Aufsicht führende Wirthschaftsbeamte, den sein anderweitiger
Dienst hinreichend beschäftigt, nichts zur Verbesserung oder
Vervollkommnung und zur Erhöhung des Ertrags thun können,
welches bestehende Missverhältniss wohl meistens Veranlassung
zu den jetzt häufig stattfindenden Verpachtungen sowohl der
Brauereien als der Brennereien gegeben hat. Ich will die Gründe,
welche für und wider die Verpachtung dieser obrigkeitlichen
Gewerbszweige sprechen, nicht wiederholen; ich kann mich aber
niemals überzeugen, dass eine Verpachtung derselben einträgli-