Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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der Getränkepacht seit 1822 die Zufuhr von Kornbranntwein 
und Kornspiritus, Liqueuren verschiedener Art, Kirsch'wasser, 
Meth und Bier an Private verboten. 
(Aus Steinhaus Russlands industrielle und commercielle Ver 
hältnisse; Leipzig 1852 S. 110.) 
Indessen soll nach vorliegenden Nachrichten die Besteuerung 
der Branntweinerzeugung in Russland ebenfalls eine Aenderung 
erfahren. 
Branntwein-Erzeugung in Prenssen und in den übrigen Vereins 
ländern, welche mit diesem die Branntweinsteuer tbeileu. 
Die Branntweinbrennerei hat in den Zollvereinsländern nicht 
nur eine grosse Ausdehnung, sondern auch eine hohe Stufe von 
Cultur erreicht. Es erscheint deshalb interessant und wichtig, 
diesen Industriezweig in Bezug auf jene Staaten etwas näher 
ins Auge zu fassen. 
Nach Dieterici’s statistischer Uebersieht des Verkehrs und 
Verbrauchs im deutschen Zollverein, Berlin 1851 4. Fortsetzung, 
Zeitraum von 1846 — 1848, dann Otto Hübner’s Jahrbuch für 
Volkswirthschaft und Statistik 8. Jahrgang, Berlin 1863, bestanden 
in Preussen und in den übrigen Vereinsländern, welche mit diesem 
Staate die Branntweinsteuer theilen, Branntweinbrennereien 
1848. 1861. 1863*). 
in den Städten 2,543 . . . 1,438 . . . 1,411 
auf dem Lande 11,431 . . . 6,711 . . . 6,503 
Zusammen 13,974 . . . 8.149 . ~ . 7,914. 
Davon waren im Betriebe: 
in den Städten 1,888 . . . 1,160 . . . 1,126 
auf dem Lande 8,281 . . . 5,095 . . . 4,895 
Zusammen . . . 10,169 . . . 6,255 . . . 6,021. 
Daraus geht hervor, dass die Anzahl der Brennereien über 
haupt als auch die im Betriebe befindlichen insbesonders im Vor 
laufe von 15 Jahren bedeutend abgenommen haben. 
Davon haben hauptsächlich verarbeitet: 
*) Zeitschrift des Vereins deutscher Spiritusfabrikanten 7. Jahrgang 
2. Heft S. 86 (1864).
	        
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