Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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1 
r 
4 sM- 
1848. 
1861. 
1863. 
Getreide. 
in B r e 
n n e 
reien 
In den Städten 
949 .. . 
741 
. . 730 
Auf dem Lande 
1,334 . . . 
937 
. . 880 
2,283 . . 
1,678 
. . . 1,610 
Kartoffeln. 
In den Städten 
765 . . . 
241 
. . 250 
Auf dem Lande 
5,524 . . 
2,890 
. . . 2,988 
6,289 . . . 
3,131 
. . 3,238. 
Andere Stoffe. 
In den Städten 
174 . . 
178 
. . . 146 
Auf dem Lande 
1,423 . . 
1,268 
. . 1,027 
1,597 . . 
1,446 
. . . 1,173. 
An Branntweinsteuer entrich- 
teten von den betriebenen Brenne- 
reien: 
5000 Thaler und darüber . . . . 
140 . . 
377 
. . . 542 
500 bis 5000 Thaler 
2,453 . . . 
2,532 
. . 2,495 
50 bis 500 Thaler 
4,734 . . 
1,661 
. . 2,523 
Unter 50 Thaler 
2,842 . . 
1,685 
. . 1,592 
10,169 . . 
6,255 
. . 7,152. 
Aus diesen Nachweisungeu folgt, dass vorzüglich die kleine 
ren Brennereien ihren Betrieb eingestellt, und dass die grösseren 
denselben ausgedehnt haben. 
Die Einnahme an Branntweinsteuer war: 
1848. 1861. 1863. 
6.199,627 Thlr. 8.704,772 Thlr. 10.084,559 Thlr. 
Die Steuervergü 
tung für exportir- 
ten Branntwein . . 
304,684 Thlr. 1.388,841 Thlr. 2.264,905 Thlr. 
Netto-Einnahme . 5.894,943 Thlr. 7.315,931 Thlr. 7.819,654 Thlr. 
Die Branntweinerzeugung würde hiernach bedeutend zuge 
nommen haben. Es war dies aber weniger der Fall, weil der 
Mehrertrag an Steuer grossentheils der Erhöhung des Steuer 
satzes zugeschrieben werden muss. 
Der Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung war durch 
schnittlich : 
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