1861. 1862.
Und in Eimern Branntwein von
50% Alkoholgehalt 4.108,899 . . 4.640,970.
Ausserdem wurde aber noch Brannt
wein erzeugt mittelst Abfindung
bei einfachen Brenngeräthen, des
sen Menge sich aus dem gezahlten
Steuerbetrage berechnet mit 3 fl.
pr. Eimer auf 63,684 . . 105,975 Eimer
und es wurde nebstdem noch ver
steuert an Branntwein nach Menge
und Grädigkeit 1,2224 . . 8,284 „
Zusammen betrug demnach die
ganze Branntweinerzeugung . . 4.184,807 . . 4.655,229 Eimer.
Die Einfuhr geistiger Flüssigkeiten in das österreichische
Zollgebiet war nicht bedeutend und
betrug 7,375 . . 7,372 Eimer,
mit einem Zollertrag von .... 61,260 fl. 62,234 fl.
Auch die Ausfuhr von Weingeist aus Oesterreich war von
keinem besonderen Belang im Vergleiche mit Preussen.
Sie hat betragen 63,418 . . 51,276 Eimer,
wofür an Steuer zurückvergü
tet wurde Gulden 239,720 . . 193,823.
An Verzehrungssteuer für Branntwein ist eingegangen:
Mittelst Abfindung: 1861. 1862.
Bei einfachen Brenngeräthen .... 191,053 fl. 317,927 fl.
Nach dem Gährbottichraum .... 5.756,188 fl. 6.218,031 fl.
bei zusammengesetzten Apparaten.
In ärarischer Regie, nach dem
Maischraume:
Mehlige Stoffe, Rüben, Melasse, Kern
obst, Weintrester &c 5.992,593 fl. 6.845,251 fl.
Steinobst, Wein, Weinhefe &c. . . . 94,652 fl. 376,717 fl.
Nach Menge und Grädigkeit des Er
zeugnisses 55,020 fl. 32,336 fl.
Zusammen an Steuer und Eingangs
zoll nach Abzug der Steuer-Rück
vergütung 11.912,046 fl. 13.658,673 fl.
Ausserdem im lomb.-ven. Königreiche 30,801 fl. 18,183 fl.
Balling's Gährungschemie. III. 32