Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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der bei der Gährung seiner Essigwürze erzeugten neuen Hefe 
bisher keine Notiz nahm. Ihre Gewinnung und ihr Verkauf 
müssen ihm eine namhafte Mehreinnahme sichern. Der dabei 
stattfindende Vortheil kann selbst so gross sein, dass Bäcker 
sich auf diese Weise ihren Hefenbedarf mit Aufwand eines ge 
ringen Anlagecapitals selbst erzeugen könnten, und man würde 
dann künftig in den Bäckerläden nicht nur sein nöthiges Schwarz- 
und Weissbrot, sondern auch den für die Haushaltungen erfor 
derlichen Essig holen. Ob man auf diese Weise dahin gelangen 
könnte, den Essig so wohlfeil darzustellen, dass er anwendbar 
würde zur Erzeugung von chemischen Producten (z. B. Blei 
zucker), muss der genauen Calculation der betreffenden Fabri 
kanten überlassen bleiben. 100 8 Gerstendarrmalz oder ein 
Aequivalent von rohem Getreide oder Kartoffelstärkmehl liefern 
507 8 Würze von 10 pCt. Extractgehalt und diese circa 4'/, 
Eimer Essig von 4 pCt. Essigsäuregehalt. 8 bis 10 Eimer die 
ses Essigs würden zur Erzeugung von 1 Ctr. krystallisirten Blei 
zucker hinreichen. Die Essigbildung müsste dabei nothwendig 
nach der englischen Schnellessigbereitungsmethode vorgenommen 
werden (Knapp in den „Annalen der Chemie und Pharmacie“ 
von Wöhler undLiebig, Bd. 42., S. 113, 1842) und erst nach 
Vollendung der Essigbildung wäre die Essigsäure aus dem Essig 
durch Destillation mit Zusatz geeigneter Salze, z. B. Kochsalz, 
Calciumchlorid &c. zu scheiden, um diese Erzeugung steuerfrei 
vornehmen zu können. In diesem Buche S. 204 habe ich darauf 
hingewiesen, wie man sich auf ähnliche Weise die erforderliche 
Hefe zur Vergährung des gemeiuen Stärkezuckerwassers und 
der Rübenzuckermelasse verschaffen könne. 
S. 370 wurde die Menge wasserfreier Hefe berechnet, welche 
je 100 8 des verarbeiteten stärkmehlhaltigen Rohproductes bei 
vollständiger Vergährung des Extractes liefern können. So wie 
man aus der erfolgten scheinbaren Attenuation mit Hilfe der 
dafür ausgemittelten Alkoholfactoren den Alkoholgehalt der ge 
goltenen Flüssigkeit im Vorhinein berechnen kann, so ist man 
dies auch im Stande mit der Menge der neu gebildeten Hefe, 
welche im wasserfreien ZustandeO.il der Alkoholmenge beträgt, 
so dass die Hefenfactoren = 0.11 der entsprechenden Alkohol 
factoren betragen. Die Presshefe ist aber nicht wasserfreie, 
sondern nasse, teigige Hefe, die nach einem Versuche noch 70 pCt. 
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