Full text: Die Bereitung des Weines und die Essigfabrikation (4. Band)

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halt richtig bestimmt, so müsste die specifische Schwere bedeu 
tend grösser, nämlich = 1,0222 gewesen sein. 
Die Unmöglichkeit der Zahlen beim Weine Nr. 1 springt 
so recht in die Augen, wenn man sie mit denselben Zahlen des 
Weines Nr. 2 vergleicht. Dieser letztere hat dieselbe specifische 
Schwere, aber einen um nahe 1.8 pCt. grösseren Alkoholgehalt 
von 12.65 pCt., dagegen einen viel geringeren Extractgehalt von 
nur 5.39 pCt. Bei derselben specifischen Schwere des Weines 
und bei nur um 1.8 differirenden Alkoholgehalte können die 
Gehalte an Extract nicht so sehr verschieden sein, als sie sich 
hier dargestellt finden. Bei dem Wein Nr. 2 entsprechen die 
Zahlen den Proportionen der Attenuationslehre weit mehr, und 
es stellen sich gegen dieselben nur ziemlich kleine Differenzen 
von 0.6 pCt. Alkoholgehalt zu viel oder etwa 0.22 pCt. Extract 
gehalt zu wenig heraus. Aehnliches gilt von den übrigen Wei 
nen, nur bei jenen unter Nr. 5 und 6 zeigt sich der auffallende 
Umstand, dass beide gleiche specifische Schweren und Extract- 
gehalte besassen, aber einen um nahe 2 pCt. verschiedenen Al 
koholgehalt hatten, was wieder unmöglich ist, dann bei den 
Weinen Nr. 5 und 9, welche gleiche Extract- und Alkoholge 
halte, aber um 0.002 entsprechend 0.5 Grad Saccharimeter-An 
zeige verschiedene specifische Schwere zeigten, was ebenfalls 
nicht wohl sein kann. 
Würden nun dem entsprechend in der vorstehenden Tabelle 
die Zahlen corrigirt, so würde dadurch die aufgestellte Ordnung 
der Weine wesentlich geändert, worauf sie dann der Ordnung 
ihres Handelswerthes nicht mehr in gleicher Art Zusagen möchten. 
Berücksichtiget man noch, dass die Weine Nr. 1, 2 und 3 
offenbar noch etwas unzersetzten Zucker im Extract enthalten 
haben und deshalb süsslich schmecken mussten, dass ferner bei 
denselben der Säuregehalt nicht bestimmt wurde, so ist der 
Schluss vollkommen gerechtfertigt, dass die vorstehenden Wein- 
Analysen nicht geeignet sind, damit die ausgesprochene Ansicht, 
zu begründen, dass der Extractgehalt der Weine auf ihre Güte 
und Werthbestimmung einen so wesentlichen Einfluss nehme, 
dass er die Ordnung ihres Handelswerthes vorzugsweise bedinge. 
Auch Fresenius hat sich mit der Untersuchung einiger 
vorzüglicher Weine des Rheingaues vom Jahrgange 1846 be 
schäftigt, um aus den Resultaten derselben auf die Güte und 
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