Vor der Gährung habe hiernach der Most folgende Zucker
menge (wasserfreien Traubenzucker) enthalten:
24.52 26.25 24.12 28.46 pCt.
Wie diese Zuckermengen berechnet wurden,
gegeben.
Die von Kennern beurtheilte relative Güte
nach 4 zu, wornach folgende Schlüsse abgeleitet werden:
1. Die Güte eines Weines sei um so grösser
a ) je geringer sein Gehalt an freier Säure,
b ) je grösser sein Gehalt an Zucker,
c ) je grösser sein Gehalt an Extract.
2. Der Alkoholgehalt sei in Bezug auf Güte bei an und
für sich ähnlichen Weinen nicht von entscheidendem
Einfluss.
3. Aus der specifischen Schwere eines Weines lasse sich
wenig abnehmen.
In Flaschen aufbewahrte Weine dieser Art wurden bis Juli
alle moussirend; es fand also Nachgährung Statt, die auch in
den Fässern eintritt.
Die Schlüsse, welche aus den vorstehenden Analysen auf
die Güte des Weines gezogen werden, scheinen aber etwas an-
ticipirt zu sein, indem der geprüfte Wein noch nicht ganz ver-
gohren, noch weniger abgelagert war, wozu eine längere Zeit
gehört. Aber auch hier zeigen sich in den Zahlen mitunter be
deutende Differenzen, welche den Attenuationsgesetzen entgegen
sind. Der Wein Nr. 2 stimmt mit letzteren am Besten überein,
aber die Weine 1, 3 und 4 und besonders der letztere weicht
davon am meisten ab, indem specifische Schweren, Extract- und
Alkoholgehalte darin nicht in der entsprechenden Proportion
mit einander stehen.
Ist die Bestimmung der Alkohol- und Extractgehalte richtig,
so ist bei dem Wein Nr. 1 die specifische Schwere zu klein, bei
den Weinen Nr. 3 und 4 zu gross bestimmt.
Auch die vorstehenden Angaben über den ursprünglichen
Zuckergehalt des Mostes in Procenten sind nicht befriedigend,
nämlich zu gross berechnet, weil dabei der Umstand nicht be
rücksichtigt wurde, dass 100 H Wein aus mehr als 100 8 Most
entstehen, und zwar mehr um das Gewicht des entwickelten
kohlensauren Gases und der ausgeschiedenen Hefe. Hiernach