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verwendet, und welche mit besonderen Gährungsmitteln zur
Gährung gebracht und bis zum gewünschten Grade vergohren
werden.
Von den Zuckerarten eignet sich auch -hier wieder am be
sten der vomSyrup durch kräftiges Pr ess en ab geschie
dene Stärkmehlzucker dazu; er ist wohlfeiler und vergährt
leichter. In Ermangelung desselben kann dazu gemeiner, nicht
raffinirter Rohrzucker verwendet werden.
Als Gährmittel kann man anwenden:
1. Bierhefe;
2. Weinhefe;
3. Obst- und Beerenmaische, so wie Weintraubenmaische;
4. Weintrester von ungegohrener Traubenmaische.
Die mit letzteren bereiteten künstlichen Weine stehen in
ihren Eigenschaften den natürlichen am nächsten.
Die Erzeugung dieser Weine nimmt in denjenigen Län
dern, deren Boden und Klima sich für den Weinbau nicht eig
nen (Norddeutschland, England), immer mehr und mehr zu;
darum scheint es nützlich, die Grundsätze zu entwickeln, auf
welchen diese Weinbereitung beruht.
Ad 1) Künstliche Weine mit Anwendung von Bierhefe.
Je nachdem man Tafelweine oder Ausbruchweine nachzuah
men die Absicht hat, bereitet man sich dazu Zuckerlösungen
von 18—20 oder von 28—30 pCt. Zuckergehalt. Da diese Zuk-
kerarten bei ihrer Zersetzung durch die Gährung Hefe consu-
miren, so muss die Menge der angewandten Hefe dem gewünsch
ten Vergährungsgrade des Weines entsprechen und demgemäss
die erforderliche Quantität derselben angewendet werden. Auf
je 100 8 Zucker sind circa 12 U Hefe von dickbreiiger Consi- •
stenz erforderlich. Gewöhnlich giebt man an, diese Hefe solle
mit Wasser ausgewaschen werden, um das ihr anhängende Bier
(etwa % ihres Gewichtes) und das Hopfenbitter zu entfernen;
allein dadurch wird die Hefe in ihrer Wirkung geschwächt und
man muss wieder eine grössere Menge derselben nehmen. Das
Auswaschen darf daher nur mit wenig Wasser geschehen.
Man mag nun frische oder gewaschene Bierhefe anwenden,
so erhält die gegohrene Flüssigkeit davon immer einen Bierge