maische haben mir gezeigt, dass man kaum mehr anwenden
dürfe, als schon in dem Safte Zucker enthalten, wenn die Ver-
gährung noch vollständig vergähren soll, so dass das im Safte ent
haltene Ferment hinreicht, etwa noch einmal so viel Zucker zu
zersetzen, als davon schon in demselben vorhanden ist. Dies ist
vollkommen befriedigend und für die Praxis der Weinerzeugung
von grösster Wichtigkeit. Ob sich dabei weniger neu gebildete
Hefe ausscheidet, und von welcher Beschaffenheit diese Hefe ist,
habe ich bis jetzt noch nicht bestimmen können.
Wir gelangen dadurch zu zwei bestimmt ausgesprochenen
Gränzen, nämlich zu der einen, wobei schwacher oder saurer
Weinmost durch Zusatz von Zucker oder Zuckerlösung aufge
bessert wird, und zu der anderen, wobei man durch Zusatz von
Stärkezuckerlösung zum Moste oder Traubenmaische die Menge
des zu gewinnenden Weines auf das doppelte Quantum erhöht.
Das letztere Verfahren ist also eine künstliche Weinerzeugung,
weil dadurch die Weinproduction bedeutend vermehrt wird.
Es geht aber auch daraus hervor, dass Lampadius eine
viel zu geringe Quantität Obst- und Beerenmaische anwendete
(15 8) zur Vergährnng einer so grossen Quantität Stärkesyrup
(60 8 von circa 14° B. Concentration), um die Vergährung des
selben durch das in der Maische enthaltene Ferment vollkommen
bewirken zu können, und dass daher die von ihm erzeugten
Stärkezuckerweine nur sehr unvollkommen vergohren gewesen
sein müssen, was auch aus den Nachrichten hervorgeht, die er
uns darüber mitgetheilt hat.
Bei dieser Vermehrung des Weines ist es am besten, den
Most mit den Schalen zu gähren. Auf 100 8 Traubenmaische,
welche man vorerst für sich in Gährung kommen liess und worin
circa 90 pCt. Saft von etwa 20 Grad Saccharimeter-Anzeige ent
halten sind, setzt man 90 8 Stärkezuckerlösung von 20 pCt.
Zuckergehalt (Saccharimeter-Anzeige) hinzu. Die Gährung schrei
tet bald wieder fort und die Vergährung erfolgt so vollkommen,
dass die gegohrene Flüssigkeit — der Jungwein — specifisch
leichter wird als Wasser. Die Schalen befördern die Gährung.
Bei Roth wein müssen sie noth wendig ganz in der gähr enden
Maische belassen werden, damit der Wein hinreichend dunkel-
roth gefärbt werde. Mit dem gegohrenen Wein wird auf die