fässern mag die Bodenhefe von dem zur Essigbildung abgezoge
nen klaren Malzwein immerhin verbleiben; sie wird zur Beschleu
nigung der Vergährung der neu eingefüllten Portion Malzwein
beitragen, in den Lagerfässern gährt aber der Malzwein nicht
nur kräftig nach, sondern er klärt sich auch in denselben, wo
durch auf die Erzielung eines klaren und haltbaren Essigs hin
gewirkt wird.
Untergährung der Kssigwürzen.
Bei der Untergährung der Essigwürzen mit Anwendung von
Unterhefe wird im Allgemeinen auf ganz gleiche Weise verfah
ren wie bei ihrer Obergährung, nur dass dazu die Essigwürze
bis wenigstens 8° R. abgekühlt werden muss, weshalb sich diese
Gährungsweise vorzüglich für die kältere Jahreszeit eignet.
Uebrigens ist der durch Untergährung erzeugte Malzwein der
Essigbildung ebenso fähig, wie der durch Obergährung ge
wonnene.
Gährung des Stärkezuckerwassers.
Diese kann mit beiden Hefenarten vorgenommen werden; da
jedoch dabei keine neue Hefe gebildet, sondern vielmehr die zu
gesetzte Stellhefe zersetzt, consumirt wird, so ist dieselbe blos
da ausführbar, wo eine hinreichende Menge Hefe dazu zu be
schaffen, indem hier der Vergährungsgrad von der Menge der
angewendeten Hefe bedingt ist. Sie lässt sich demnach gut mit
der Gährung der Malz würze ausführen, weil letztere die dazu
erforderliche Hefe liefert, und man kann beide abgesondert gäh-
ren oder sie auch mit einander vermischt der Gährung unter
werfen. Auch hier muss auf möglichste Vollständigkeit der Ver
gährung gesehen und, wenn es nothig sein sollte, die Nachgäh-
rung dazu mit in Anspruch genommen werden. Von einem Zu
satze von Malzmehl bei der Vorbereitung der Hefe ist hier kaum
etwas zu erwarten.
Die Gährung von Zuckerwasser (Formbackwasser aus den
Zuckerraffinerien), einer Honigauflösung &c. wird auf ganz glei
che Weise vorgenommen, beobachtet und beurtheilt.