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oder ohne Zusatz von Branntwein angewendet werden kann,
am besten aber Branntwein mit Wasser verdünnt allein ange
wendet wird. Es ist vorteilhaft, den etwa gebrauchten Wein,
welcher Art immer, mit verdünntem Branntwein zu mischen,
nicht nur deshalb, um, wenn es gewünscht werden sollte, den
Alkoholgehalt desselben zu erhöhen, sondern auch um seinen
Gehalt an Extract (nicht flüchtigen Bestandtheilen) auf eine
grössere Masse Flüssigkeit zu vertheilen, daher relativ zu ver
kleinern. Die Hobelspäne werden in diesem Falle weniger ver
schleimt (mit Schleim überzogen) und bleiben längere Zeit wirk
sam. Ist eine solche Verschleimung derselben eingetreten, so
müssen sie herausgenommen, abgewaschen, getrocknet und wie
der eingesäuert, oder auch durch frische ersetzt werden.
In allen Anleitungen zur Schnellessigfabrikation findet man
Vorschriften zu Essigmischungen. Auf diese kann hier um so
weniger Werth gelegt werden, als mit Ausnahme jener zu reinem
Branntweinessig auf ihren Alkoholgehalt, von welchem doch die
Qualität des zu erzeugenden Essigs wesentlich abhängt, bisher
gar keine Rücksicht genommen wurde. Man wird demnach bei
rationellem Verfahren sich blos von dem ermittelten Alkohol
gehalte des Weines hierbei leiten lassen und daher Weine von
3, 4, 5, 6, 7 oder 8 pCt. Alkoholgehalt dazu anwenden, oder
den Alkoholgehalt geringerer Weine durch Zusatz von Brannt
wein auf einen höheren steigern, oder durch Mischung eines
Weines von z. B. 4 pCt. Alkoholgehalt mit verdünntem Brannt
wein von ebenfalls 4 pCt. Alkoholgehalt den relativen Extractge-
halt der Essigmischung oder des Essiggutes auf die Hälfte ver
kleinern, oder man wird endlich durch Vermischung von Brannt
wein blos mit Wasser Essigmischungen von jedem beliebigen
Alkoholgehalte erzeugen, den aber der Essigfabrikant jedesmal
genau kennen soll. Mit Rücksicht auf unvermeidlich stattfin
dende Verluste kann er dann immer annehmen, dass der Essig-
säure-Procentengehalt des erzeugten Essigs dem Alkoholgehalte
des dazu verwendeten Essiggutes sehr nahe gleich sein werde.
Aebnliches gilt von dem Essigsäuregehalt des Essigs, welchen
man dem Essiggute zusetzt.
Ist der Alkohol- und Essigsäuregehalt des Essiggutes fest
gestellt und dieses in der erforderlichen Menge vorräthig be