Diese Gegenstände sind jedoch hier Nebensache; es tragt
sich vielmehr: Wie viel Bleizncker kann ein Eimer Branntwein
oder Weingeist liefern? und wird bei der Verwendung des
Branntweins zur Essigerzeugung für die Bleizuckerfabrikation
die davon erhobene Branntweinsteuer vom Staate zurückgezahlt
oder nicht?
Diese Fragen sollen in Folgendem beantwortet werden.
Ein Eimer Branntwein von 50 pCt. Alkoholgehalt nach dem
Volumen wägt nach Bd. III S. 416 Tabelle VIII 94.5 Wiener
Pfund und enthält ä 42 pCt. 39.69 R absoluten Alkohol. In
ganzen Zahlen geben 58 Gewichtstheile Alkohol 64 Gewiehts-
theile wasserfreie Essigsäure, und da 100 R krystallisirter Blei
zucker 27 iS dieser Essigsäure enthalten, so geben 39.69 iS
Alkohol 43.8 iS Essigsäure und diese 162 iS krystallisirten Blei
zucker.
Ein Eimer Weingeist von 74.2 pCt, Alkoholgehalt nach dem
Volumen wägt 88.73 Wiener iS, enthält ä 67 pCt. 59.4 R Alko
hol, und diese geben 65.5 R Essigsäure, so wie weiter 242 R
krystallisirten Bleizucker.
Allerdings wird man in der Praxis weniger Bleizucker er
halten, wenn bedacht wird, dass bei der Essigfabrikation wenig
stens '/io Verlust an Alkohol, bei der Bleizuckererzeugung viel
leicht ein Verlust von '/, 0 Essigsäure, im Ganzen also ein Ver
lust von ' 5 an Alkohol und Essigsäure Statt findet, und dem
nach aus 1 Eimer Branntwein von obiger Stärke nur 130 iS, aus
einem Eimer Weingeist nur 195 R Bleizucker gewonnen werden;
immerhin aber dürften diese Zahlen als Anhaltspuncte dienen,
um darauf eine Calculation über möglichen Gewinn bei der Er
zeugung von Bleizucker basiren zu können.
Die zweite Frage, die Rückzahlung der entrichteten Brannt
weinsteuer betreffend, wenn der Branntwein (oder Weingeist in
mit Wasser verdünntem Zustande) statt zum Genüsse zur Essig-
und Bleizuckerbereitung verwendet wird, so besteht diese in
einigen Zollvereins - Staaten in der That; nur wird dabei unter
steuerämtlicher Aufsicht, um eine mögliche Bevortheilung des
Steuergefälls zu verhindern, eine Versetzung des dazu verwende
ten Branntweins oder Weingeistes mit Substanzen vorgenommen,
welche denselben zum Genüsse untauglich machen und auch
zugleich eine einfache und wohlfeile Reinigung desselben ver