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Die Fixsterne und Wandelsterne.
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setzten uni die Mitte des 17. Jahrhunderts nach dem Vorschläge von Joh. Adam
Schall (Köln 1591 — Peking 1666; Jesuit und Vorstand des matli. Tribunals
in Peking), die Kerbe gleich 15 Minuten, so dass von da hinweg ihre Minute
mit der unsrigen übereinstimmt.
I!)8. Wahre, mittlere und bürgerliche Zeit. — Wie
bereits angedeutet, ist der wahre Sonnentag (teils infolge der ellip
tischen Bewegung, teils wegen der Schiefe der Ekliptik) etwas
veränderlich, und zwar schwankt er zwischen einem IX 15/6 ein
tretenden Minimum von 23 h 59 m 39 s und einem auf XII 23 fallenden
Maximum von 24 h 0 m 30 s . Sobald^ man daher etwas gute Uhren
hesass, war es unbedingt notwendig, als Zeitregulator der wirk
lichen, sich in der Ekliptik etwas ungleichförmig bewegenden Sonne,
in Gedanken eine sich im Equator gleichförmig bewegende Sonne
zu substituieren, — d. h. dem aus den Sonnenbeobachtungen fol
genden Stundenwinkel der Sonne, oder der sog. wahren Zeit (appa
rent time; W), eine durch Bechnung zu ermittelnde Korrektion,
die sog. Zeitgleicliung (équation of time; Z = M — W), beizufügen,
um die der fingierten Sonne entsprechende sog. mittlere Zeit (mean
time; M) zu erhalten®. Wir werden später (494) einlässlich von
der Berechnung dieser Zeitgleichung sprechen, und es mag vorläufig
die Angabe genügen, dass sie annähernd
1112 IV 15 V 14 VI 14 VII26 VIII31 XI 18 XII.24
14 m 31 8 0 — 3 m 53 s 0 6 tn 12 s 0 — 16 m 18 S 0
beträgt. Der mittlern Zeit ist sodann noch, wo als bürgerliche Zeit
die mittlere Zeit eines bestimmten Ortes eingeführt ist'', der
Mittagsunterschied (217) gegen jenen Ort beizufügen, — und ebenso,
um die auf einen ersten Meridian (218) bezügliche sog. Universalzeit
zu erhalten, die auf denselben bezogene westliche Länge des Be
obachtungsortes.
Xu a. Bald nach Genf, wo schon etwa von 1780 hinweg, nach dem
Vorschläge von Jacq. André Mailet, der Moment des mittlern Mittags durch
einen Schlag auf die grosse Glocke der Kathedrale weithin verkündet wurde,
nahm man auch in England die mittlere Zeit an, und 1798 gab man sich auf
dem bei Zach in Gotha versammelten astronomischen Kongresse das Wort,
dieselbe nicht nur in Ephemeriden, etc., ausschliesslich zu gebrauchen, sondern
auch ihre allgemeine Einführung ins bürgerliche Leben zu befürworten. Letztere
gelang 1810 in Berlin, 1816 in Paris, 1832 in Zürich, etc. — b. So wurde
1853 die mittlere Berner-Zeit als bürgerliche Zeit für die ganze Schweiz ein
geführt und ich hatte so einige Jahre das Vergnügen, in meinem Vaterlande
„Herr der Zeit“ zu sein.
li)4. Passagenprisma, Sonnensextant und verwandte
Instrumente. — Unter den Mitteln, die wahre Zeit zu bestimmen,