Y. Reaktionen.
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Lösungen von Molybdänsäure durch lösliche Sulfocyanate und metal
lisches Zink hervorgebracht werden kann. Sie ist bei schwacher
Yergröfserung gut wahrzunehmen und kann von Nutzen sein, um
Molybdänsäure neben Wolframsäure zu erkennen.
58. Wolfram.
a. Fällung als Wolframsäure, W0 3 . Grenze: 1,6 /.¿g Wolfram.
b. Fällung als Ammoniumphosphowolframiat, (NH 4 ) 8 P0 4 .
10 WO s + 3 H 2 O. Grenze: 0,12 ,ug Wolfram.
c. Fällung als Thallowolframiat, T1 2 W0 4 . Grenze: 0,08 f.ig
Wolfram.
a. Die charakteristische Gelbfärbung der Wolframsäure tritt am
stärksten auf, wenn das weifse Hydrat derselben mit starker Salzsäure
erwärmt wird. Wesentliche Bedingungen $ind: Erhitzen bis nahe an
100° und kompakte Beschaffenheit des Niederschlages. Leichte Flocken
und feiner Staub nehmen nur einen schwachen Stich ins Gelb an.
Aus diesem Grunde gelingt der Versuch nicht mit weniger als 10 /ug
Wolframsäure. Die Struktur scheint nicht durch die Änderung der
Farbe beeinflufst zu werden. Der Niederschlag ist flockig, aus winzigen
Körnern zusammengesetzt. Man hat hierauf zu achten, um nicht
durch Silicomolybdate und ähnliche Verbindungen irre geleitet zu
werden. Gelingt es nicht, die Gelbfärbung zu erzielen, so ist der
Unterschied der Löslichkeit von Wolframsäure und Molybdänsäure in
Salpetersäure zur Isolierung und Erkennung der Wolframsäure zu
benutzen. Auf diesem Wege lassen sich noch 2 /xg Wolframsäure
abscheiden. Das Auftreten farbloser Rauten ist sauren Wolframiaten
zuzuschreiben; man hat alsdann das Erwärmen mit starker Säure
fortzusetzen. Nach dem Abdampfen bis auf einen geringen Rest wird
Molybdänsäure durch wiederholtes Ausziehen mit warmer verdünnter
Salpetersäure entfernt.
b. Die Krystalle des Ammonium- und Kaliumphosphowolframiats
haben die Gröfse und Form von Krystallen der Phosphomolybdate, sie
unterscheiden sich von ihnen durch ihre Farblosigkeit. In Lösungen,
welche Wolfram und Molybdän enthalten, entstehen Mischkrystalle,
deren Farbe, je nach dem Verhältnis von Wolfram und Molybdän,
mehr oder weniger gelb ausfällt. In Betreff des Verfahrens, welches
bei der Fällung einzuhalten ist, kann auf 57, a verwiesen werden.
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