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Einleitung.
2. Molekulargewiehtsbestimmung auf physikalischem Wege.
a) Durch Bestimmung der Gas- bzw. Dampfdichte.
Nach dem Gesetze von Avogadro (1811) und Ampbre (1814)
sind in allen Gasen unter gleichen Bedingungen (vollkommenem
Gaszustande, gleicher Temperatur und gleichem Drucke) in gleich
großen Bäumen gleich viele Moleküle enthalten. Also sind die
Gewichte gleich großer Gasvolume gleich dem Gewichte gleich
vieler Moleküle, d. h. die Molekulargewichte proportional den
spezifischen Gewichten. Somit hat man, wenn Mx das Molekular
gewicht einer zu untersuchenden Substanz, Mn das Molekular
gewicht des Wasserstoffs bezeichnet, und das spezifische Gewicht
der ersteren, bezogen auf Luft, = s, das des letzteren 0,069 26
ist, das Verhältnis*
Mx i Mn = s : 0,069 26,
oder da Mn = 2 ist,
Mx —
2 .s
0,069 26
s. 28,87.
Zur Bestimmung der Molekulargröße hat man also nur das spezi
fische Gewicht eines Gases oder Dampfes, bezogen auf Luft = 1,
zu ermitteln und mit 28,87 zu multiplizieren.
Ist daher das spezifische Gewicht des Essigsäuredampfes
= 2,078 gefunden, so ist
M = 2,078.28,87 = 60,
also die Molekularformel C 2 H 4 0 2 = 60 zu wählen.
Desgleichen ergibt sich aus dem spezifischen Gewicht des
Naphtalindampfes 4,43 das Molekulargewicht 128, gleich C 10 H S ,
aus dem des Benzoldampfes 2,702 die Zahl 78, entsprechend CeHg.
Zur Anwendbarkeit dieser Methode ist erforderlich, daß die
Temperatur des Dampfes genügend hoch über dem Siedepunkte
liegt (der Gaszustand vollkommen ist) und die Substanz bei der
selben keine Zersetzung erleidet.
Bis vor wenigen Jahrzehnten war die Molekulargewichts
bestimmung auf physikalischem Wege auf die beschriebene Me
thode beschränkt und somit nur auf Verbindungen anwendbar,
welche gasförmig oder unzersetzt vergasbar waren.