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Hehe Ueber das Gesetz der Gasabsorption.
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ungen (Hierzu Tafel IL.)
[1] Gasförmige Körper werden bekanntlich von Flüssigkeiten, auf
welche sie keine chemischen Wirkungen ausüben, in Mengenverhältnissen
absorbirt, welche abhängig sind:
ı) von der substantiellen Natur des Gases und der absorbirenden
Flüssigkeit,
2) von der Temperatur und
3) von der Pressung des Gases.
Wir nennen die auf o° und 0,76 Quecksilberdruck reducirt ge-
dachten Gasvolumina, welche von der Volumeneinheit einer Flüssigkeit
unter dem OQuecksilberdruck 0”,76 _absorbirt werden, Absorptions-
coefficienten.
Der Werth dieser Coefficienten nimmt im Allgemeinen mit wachsen-
der Temperatur nach einem Verhältniss ab, welches von der chemischen
Natur des absorbirten Gases und der absorbirenden Flüssigkeit abhängt.
Die Werthe der Absorptionscoefficienten für verschiedene Temperaturen
lassen sich nur auf empirischem Wege bestimmen.
[2] Dagegen besteht ein gesetzmäßiger Zusammenhang zwischen der
absorbirten Gasmenge*) und dem Drucke, unter welchem die Absorption
erfolgt: Die Menge des absorbirten Gases ändert sich dem Drucke
proportional.
Der Äbsorptionscoefficient einer Gasart ist daher bestimmt, wenn das
auf 0° reducirte Volumen derselben V” vor der Absorption unter dem
Drucke P, und das nach der Absorption übrigbleibende, auf 0° reducirte
Volumen V, unter dem Drucke P,, so wie das absorbirende Flüssigkeits-
volumen /. bekannt ist.
ı) Unter dem Ausdrucke „Gasmenge‘ oder „reducirtes Volumen“ ist hier und in
der Folge stets das auf o° und om,76 Quecksilberdruck reducirte Gasvolumen zu verstehen.