258 Ueber das Gesetz der Gasabsorption.
Sind umgekehrt die in der Einheit der absorbirten Gase enthaltenen unt
Gasmengen %, %,...#%, bekannt, so enthält das zur Absorption ver- rüc
wandte und während derselben von constanter Zusammensetzung er- ZW.
haltene_freie Gasgemenge in der Einheit:
[5] vom_ersten Gase:
Sic
0) U, = a del
RN a ab:
vom zweiten Gase: Br
un!
Io). U, = zn
U... Kay
; +... Br
und vom dritten Gase:
nm
3) On = =
. Ur
u ++
Xn
Diese Formeln sind nur unter der Voraussetzung gültig, dass das
Gas in Folge der Absorption selbst keine oder doch nur eine ver-
schwindend kleine Aenderung in dem relativen Verhältniss seiner Gemeng-
theile erleidet. Sie gelten daher streng genommen nur für den Fall, wo
ein unendlich großes oder ein unaufhörlich erneuertes Gasgemisch von
gleichbleibender Zusammensetzung auf ein endliches Flüssigkeitsvolumen
einwirkt. Kann man das Flüssigkeitsvolumen gegen das Gasvolumen
nicht als verschwindend klein betrachten, so muss die Aenderung, welche LO
durch die Absorption selbst in der Zusammensetzung des unabsorbirt ZU
gebliebenen Gases herbeigeführt wird, mit berücksichtigt werden.
Betrachten wir zunächst nur die Veränderungen, welche ein Gemisch
von zwez Gasen durch Absorption erleidet, und nehmen wir dabei an,
dass die sämmtlichen in Betracht kommenden Gasvolumina auf o°
reducirt sind.
Das gesammte Gasvolumen bei dem Drucke P betrage V. In der
Volumeneinheit dieses Gases seyen v Volumina des ersten und v, Vo-
lumina des zweiten Gases enthalten. Der Absorptionsco&fficient des
ersten Gases bei der Absorptionstemperatur [6] sey &«, der des zweiten
#8, und das absorbirende Flüssigkeitsvolumen %. Ferner betrage nach
der Absorption das Gesammtvolumen des übrig gebliebenen Gases V,