Full text: Gesammelte Abhandlungen (2. Bd.)

Gasometrische Methoden. 433 
indenen die im Vorstehenden benutzten, S. 368 entwickelten vier Gleichungen 
7). nicht mehr aus. Um für solche Fälle: die der Anzahl » solcher Gase 
finden, entsprechenden % Gleichungen zu gewinnen, genügt es, das Gesammt- 
welches volumen einer ganzen Gruppe vorhandener brennbarer Gase durch einen 
ing auf Absorptionsversuch zu bestimmen und sowohl in dem ursprünglichen, 
als auch in dem von der absorbirbaren Gruppe befreiten Gase die bei 
der Verbrennung entstehende Contraction sowie das gebildete Volumen 
der Kohlensäure und des Wasserdampfes zu bestimmen. Auf diesem 
bei 0° u. Wege wird es möglich, noch acht verschiedene miteinander gemengte 
fr Hrn brennbare Gase dem Volumen nach zu ermitteln. Bezeichnet man die 
73,48 einzelnen Volumina dieser acht Gase mit v,, v,, Vı, 4 sy Ver In, er 
F69 die durch Absorption bestimmte Summe der erstgenannten vier Volu- 
09:23 mina mit V/,, die Summe [r36] der nach der Absorption übrig geblie- 
70:20 benen vier Volumina mit /,, so_ ergeben sich zunächst die beiden 
Gleichungen: 
na a 
U. I Ye U, Vom 
Durch die Verbrennungsanalyse einer dem Gasvolumen V, ent- 
nommenen Probe erhält man die diesem Volumen V, entsprechenden 
Werthe Vz, V., Vw, und mit Hülfe derselben die drei weiteren Glei- 
chungen: 
agtheile ai PN ; C 
zruben- 
zeit da- . 
genden / a. N 
Sohlen- 
Unterwirft man ferner eine Probe von dem noch nicht von den ab- 
sorbirbaren Gasen befreiten Gasgemenge V, + V, ebenfalls einer Ver- 
brennungsanalyse, so erhält man das Kohlensäurevolumen %z, die Con- 
fraction %, und das Wasserdampfvolumen B.,, welche von dem Volumen 
V, + V, erzeugt werden, und bezeichnet man mit /% das Kohlensäure- 
volumen, mit V. die Contraction und mit Vz, das Wasserdampfvolumen, 
welche das Volumen V, gegeben haben würde, wenn es für sich hätte 
nengen verbrannt werden können, so_hat man: 
reichen A — Vr 
geführt. , # 
uflage 2! Vu 7} 
‚ereiteten 
Seite 58 . . . ; S 
od und daraus die weiteren drei Gleichungen: 
Bunsen, Abhandlungen. II.
	        
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