Gasometrische Methoden.
[244] Absorbirendes Wasservolumen . . 356,7
a
Im Mittel...“ 356,4
Hiernach ergeben sich folgende Rechnungselemente:
2.5368; = 171,29;
809; = 110,61;
4199; 5 9,0193;
‚56,4;
und daraus die Zusammensetzung:
Absorptiometrisch. Eudiometrisch.
Wasserstoff .;. 0,9207 0,9246
Kohlensäure. . 0,0793 0,0754
1,0000 1,0000
Mit Hülfe der Formeln:
Po AB,
a y AB, + AB?
Sn AB
Ss S-y AB. + 4,B}
findet man die Zusammensetzung des Gasrückstandes, welcher nach der
Absorption über dem Wasser zurückgeblieben ist:
Wasserstoff. , 0,9829
Kohlensäure. . „0,0171
1,0000
Da sich das Gasgemenge nach beendigter Absorption unter dem
Drucke P, = 0,6809 m befand, so betrug bei diesem Versuche der par-
tiare Druck der Kohlensäure:
UL = Q,0116 m,
der des Wasserstoffes aber:
U; Fr =— 0,0603 mM.
[245] Zweiter Versuch.
Eudiometrische Bestimmung.
+ 9
ko ı Vol. bei 0° u.
Vol. Druck. CC, CL DIrück
Wasserstoff, 62,2 0,6449 7,5 39,03
Nach Zulassung von Kohlen-
säure*“. ZA 82,1 0,6649 6,4 E24
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