Full text: Lehrbuch der organischen Chemie zur Einführung in das specielle Studium derselben

264 II. Verbindungen des Kohlenstoffs mit bivalenten Elementen. 
Wasserstoff, die anderen bei Mitwirkung von Wasser. Der 
Wasserstoff und die Elemente des Wassers dienen, hier so gut 
wie in vielen anderen Fällen, ohne Zweifel zum Ergänzen der 
sich von einander trennenden Beste und zum Verwandeln der 
selben in Molecüle. 
d. Vieratomige Alkohole oder Tetrahydrate der Kohlen- 
wasserstoffradicale. 
Gesättigte Tetrahydrate der Kohlenwasser stoffradicale. 
150. Es sind nur zwei Körper bekannt, deren chemischer 
Character hinreichend bekannt ist, um sie als vieratomige 
gesättigte Alkohole anzuerkennen; diese sind Propylphycit 
dorcin, Erythroylucm.) Der erste derselben, welcher übrigens, 
wie es scheint, seinen Eigenschaften nach dem Erythrit nicht 
vollkommen analog ist, wird künstlich erhalten (Carius), 
wenn man Barytwasser entweder auf das unvollständige, durch 
directe Vereinigung von Unterchlorigsäure mit Epichlorhydrin 
(s. § 242) erhaltene Chloranhydrid 0-2, oder auf das 
gebromte sich beim directen Bromiren von Dichlorhydrin bil- 
phycit krystallisirt nicht, sondern trocknet zu einer amorphen 
Masse ein. Es löst sich leicht in Wasser, schmeckt süss und ver 
wandelt sich bei Einwirkung von verdünnter Salpetersäure in 
ebenfalls nicht krystallisationsfähig ist. Der Erythrit wird aus 
einigen niederen Pflanzen gewonnen: aus Roccella Montagnei 
und aus Protococcus vulgaris. In der ersteren ist ein beson 
derer zusammengesetzter Aether des Erythrits und der Orsel- 
linsäure (sogenanntes Erythrin, welches mit Alkalien, Erythrit 
bildend, zerfällt) enthalten. 
Erythrit ist ein weisser, krystallinischer, leicht in Wasser 
löslicher Körper von süssem Geschmack. Beim Erwärmen 
schmilzt er bei 120° und kann bei 300° theilweise verflüchtigt 
C 4 Ho 
H 4 
|Ot (Erythromannit, Phycit, Pseu- 
dende Dichlorhydrin 
C3H4CI2B1’ 
H 
| 0 einwirken lässt. Propyl- 
H3 | O.t 
h }
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.