Full text: Lehrbuch der organischen Chemie zur Einführung in das specielle Studium derselben

4. Säuren oder Hydrate der Oxykohlenwasserstoffradicale. 3)9 
C22H40O2 erhalten worden. Stearolsäure hat die Fähigkeit, sich 
mit zwei und mit vier Atomen Brom zu vereinigen. 
Eine interessante Verwandlungsart ist für die zwei ersteren 
der genannten Säuren dargethan: bei der oxydirenden Wirkung 
von rauchender Salpetersäure entsteht aus jeder derselben 
eine sauerstoffreichere Säure mit demselben Kohlen- und Was 
serstoffgehalte, wie der der Säuren CnHan-iOi selbst, eine 
zweiatomige, zweibasische gesättigte Säure mit dem halben 
Kohlenstoffgehalte und zugleich auch ein Körper, der zu diesen 
letzteren Säuren sich gewissennasseu als Aldehyd zu verhalten 
scheint. Diese Verwandlungen können durch folgende Glei 
chungen versinnlicht werden: 
Stearolsäure Stearoxylsäure Arelsäure Aldehydartige 
Substanz 
2ClsH:t2Ü2 -f- Ol — ClsH32O4 -j- CiiHl604 + C'tlilliO:! 
(Overbeck) 
Pahnitolsäure Palmitoxylsäure Korksäure Aldehydartige 
Substanz 
2Cl6H2sO> + Ot = Cl6KisO4 -f C8H14O4 + CsHuOs 
iH. Schröder). 
Was die ungesättigten Säuren CnH>n-tiO> anbelangt, so 
sind sie, wie die ihnen entsprechenden Alkohole, noch fast 
gar nicht bekannt. Der empirischen Zusammensetzung nach 
zu urtheilen, könnte hierher die Terebentt/lsüure COLoO» ge 
rechnet werden, die erhalten wird, wenn man Terpindämpfe 
durch ein erwärmtes Gemenge von Kalk und Aetznatron strei 
chen lässt. Dieser Körper ist weiss, krystallinisch, schmilzt 
bei 90°, kann fast ohne Zersetzung verflüchtigt werden und ist 
in kaltem Wasser wenig löslich. Hierher könnte auch die 
Linolainsäure gehören, welcher die Formel CigII20O2 zukom 
men soll (Sü ssenguth). Das Glycerid dieser Säure ist 
statt des der Oleinsäure im Leinöl und in anderen trocknen 
den Oelen enthalten. 
Ungesättigte (aromatische) Säuren CnlLn-sO-. 
175a.*) Die Säuren CnH-in-sOi erscheinen, gerade wie die 
Kohlenwasserstoffe und Alkohole von gleichem Sättigungsgrade, 
*) §§ 175a und 175b nehmen hier die Stelle des umgearbeiteten § 175 
des Originalwerkes ein. (Anmerk. d. Verf. z. deutsch. Uebers.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.