Allgemeine Begriffe.
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(Chlorkohlen
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eine Existenz;
zwei Molecüle
erforderlich sind, und in jedem Moleciil wenigstens zwei Affini
tätseinheiten vorhanden sind, so betheiligen sich bei jeder Reac-
tion wenigstens vier Affinitätseinheiten; d) da nur ein unge
sättigtes Moleciil sich direct mit gesättigten oder ungesättigten
Molecülen vereinigen kann, so sind zu einer solchen Vereini
gung (s. §. 23) wenigstens- zwei freie Affinitätseinheiten er
forderlich. Die erste dieser Regeln ist bei Bestimmung der
Molecularformel eines Stoffes aus den Resultaten der Analyse
von grosser Wichtigkeit.
Volumverhältniss. Volumgeselz.
25. Bisher wurden nur die Gewichtsquantitäten der rcagir-
enden Stoffe in Betracht gezogen, aber schon oben ist bemerkt
worden (s, $. 8), dass auch beim Vergleich der Volume, in
denen Gase in chemische Wechselwirkung treten, sich sehr ein
fache Verhältnisse heraussteilen. So ist bekannt, dass zur Bild
ung von Wasser H2O 1 Vol. 0 und 2 Vol. H, zur Bildung von
Ammoniak NH» 1 Vol. N und 3 Vol. H, zur Bildung von HCl
1 Vol. H und 1 Vol. CI erforderlich sind. Man sieht, dass in
diesen Fällen die sich vereinigenden Volumina sich gerade eben
so zu einander verhalten, wie die Atome, und zwar: II = 1 Vol.
= 1 Gwth., 0 == 1 Vol. = 16 Gwth., N = 1 Vol. = 14 Gwtli.,
CI = 1 Vol. = 35,5 Gwth. — Folglich drückt hier das Atom
gewicht auch zugleich das specifische Gewicht der Gase
aus, wenn man dieses auf Wasserstoff als Einheit bezieht.
Diese Regel kann grösstentheils auch auf solche Elemente
angewandt werden, die bei gewöhnlicher Temperatur starr
oder flüssig sind, die aber durch Erwärmen in Gasform
übergeführt werden können. Die Molecüle des Wasserstoffs,
Chlors u. a. müssen offenbar zwei Volumina vorstellen: H> = 2
Vol. -= 2 Gwth., CI2 = 2 Vol. = 71 Gwth. u. s. w. Ferner
lehrt die Erfahrung, dass die Molecularquantitäten zusammen
gesetzter Stoffe, z. B. CO2 = 44 Gwth., H2O = 18 Gwth.,
IHS = 34 Gwth., NIE = 17 Gwth;, HCl = 36,5 Gwth. und
andere in Gasform gleichen Raum einnehmen, und zwar den
selben wie ein Molecül Wasserstoff, Chlor etc. Das specifische
Gewicht der Gase dieser zusammengesetzten Stoffe, auf Wasser
stoff bezogen, wird also durch das Verhältniss ihres Molecular-
gewichts zum Moleculargewicht des Wasserstoffs ( = 2) ausge
drückt. Zum Beispiel: