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Allgemeine Begriffe.
für Wasser — = 9
34
für Schwefelwasserstoff — = 17
17
für Ammoniak — =.8,5 u. s. w.
Diese Regel behält ihre Gültigkeit auch für andere zu-
sammengetetzte Stoffe; so ist das specifische Gewicht der Dämpfe
von Essigsäure, Weingeist und Aethyläther, auf Wasserstoff
bezogen, gleich 30, 23 und 37.
C2H4O2 = 12x2 + 4 + 16X2 = 60 und 60 = 30
46
C2H0O = 12 X 2 + 6 + 8 = 46 und y = 23
C4H10O = 12 X 4 + 10 + 16 =74 und ' 4 = 37.
Ueberliaupt ist das specifische Gewicht der Dämpfe irgend
eines Stoffes, auf Wasserstoff bezogen, fast immer gleich
Molecuhu b ev+lit ^ un( j jyjolecularquantitäten der Stoffe nehmen
in Gasgestalt einen doppelt so grossen Raum ein wie die Ge
wichtseinheit (Atom oder Aequivalent) des Wasserstoffs und
die Atommengen der meisten andern Stoffe. Wird das Volum
des Wasserstoffatoms als Einheit (1 Volum) angenommen, so
beträgt der Raum, den die Gase der Molecularquantitäten ent
nehmen, 2 Volumina. Diese Verhältnisse, die fast für alle ge
nügend untersuchten Körper gelten, bilden das sogenannte
Volumgesetz *).
Da das Volumgesetz durch fast alle genügend bekannten
Fälle bestätigt wird, so ist die Annahme, dass es fast überall
angewandt werden kann, ganz natürlich. Alsdann wird es
möglich, dasselbe zur Bestimmung der Moleculargrösse (zur Auf-
*) Die Chemiker, -welche das alte Atom von Sauerstoff (0 = 8) au-
nehmeu, nehmen zugleich dessen Volum, welches halb so gross ist wie das
des Wasserstoffs (H = 1), als Einheit an. Im Vergleich zu dieser Einheit
nehmen also die Molecüle 4 Volumina ein. Daher werden die Formeln mit
den früheren Atomgewichten, zum Unterschied von den neuen zrveivolurnigen,
die viervolumigen genannt. Z. B. CiHoOa, wo C = 6 und O == 8, ist die
viervolumige, während C2H6O, wo C = 12 und 0 = 16, die zweiv.olumige
Formel des Aethylalcohols ist.