§ 32. Die Fluchtpunkte von schiefen Geraden.
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12 und 13 seien die zwei
sichtbaren Grundkanten des Hauses;
4 sei der perspektivische Mittel
punkt von 1 2.
5 6 und 5 7 bezeichnen die
Grundrißlinien des Daches, 8 9
(durch 4 gehend) bezeichne den
Grundriß der Firstkante.
Kanten.
Die Konstruktion des Daches geschieht folgendermaßen:
1. Bestimmung der Fluchtpunkte F 2 und F 2 ' der
schiefen Dachkanten: Lege an die Horizontlinie im Punkt m 2 nach oben
und unten je einen Winkel von 30° an und bringe die freien Schenkel
dieser Winkel mit der durch j 2 gezogenen Vertikalen zum Schnitt in F 2
und F 2 . (Genauigkeitsprobe: f 2 F 2 = f 2 F 2 .)
2. Giebeldreieck a db: Ziehe a F 2 und b F 2 , die sich
in d schneiden. (Genauigkeitskontrolle: d muß senkrecht über 4 liegen.)
3. Gesimsprofil def: Ziehe die Vertikale durch 8 und
durchschneide sie in o mit der Linie d f v Trage auf der Vertikalen vom
Punkt o an die gegebenen Höhenmaße o e und o f des Profils per
spektivisch auf. Ziehe d e.
4. Giebelkanten des Daches: Ziehe von e und /