§ 51. Die Hauptsätze über die Schatten von geraden Linien. 309
auf eine horizontale Auffangsebene ist parallel
zur Grundrißprojektion der Lichtrichtung.
Da dies für alle vertikalen Linien gilt, so folgt weiter, daß die
Schlagschatten aller Vertikalen unter sich parallel sind (Fig. 411).
Bei der Kerzenbeleuch
tung ergab sich dagegen, daß
die Schlagschatten einer größeren
Anzahl von vertikalen Linien so
verlaufen, daß sie alle von einem
Punkt, dem ,,Lichtfußpunkt“,
auszustrahlen scheinen (vergl.
S. 277).
Es ist wohl zu beachten,
daß der obige auf Sonnenbe
leuchtung bezügliche Satz nicht einen Gegensatz zu dem eben
genannten auf Kerzenbeleuchtung bezüglichen, sondern nur einen
speziellen Fall desselben vorstellt. Bei Sonnenbeleuchtung
ist nämlich der Lichtpunkt, von dem die parallelen Lichtstrahlen
ausgehen, in unendlicher Entfernung, daher ist auch der Lichtfuß
punkt unendlich weit entfernt. Die Schlagschatten der vertikalen
Linien müssen von diesem unendlich entfernten Punkt ausstrahlen,
das heißt, sie müssen zueinander parallel sein.
Das Gesagte gilt übrigens nicht bloß für vertikale Linien und eine
horizontale Auffangsfläche, sondern ganz allgemein für parallele Linien
und eine beliebige Auffangsfläche.
Hat man eine Reihe von parallelen Linien a A, b B, c C, welche
in a, b, c auf der Auffangsebene aufstehen, und zieht man bei Kerzen
beleuchtung (Fig. 412) durch den Lichtpunkt £ eine Parallele zu den
Linien, welche die Auffangsebene in I schneidet, so müssen die Schlag
schatten in ihrer Rückverlängerung alle durch den Punkt I gehen (vgl.
die Schlußbemerkung von § 45, S. 277).
Bei Sonnenbeleuchtung fällt sowohl der Punkt £, als auch der
Punkt I in unendliche Entfernung, und es müssen daher die Schlag
schatten alle unter sich parallel sein (Fig. 413).