§ 12. Aufsicht, Untersicht, Seitenaufsicht.
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büschel, das 2 parallele Linien — nämlich die von den Fußsohlen durch
die Köpfe bis zum Horizont gehenden Vertikalen — proportioniert
teilt (vgl. Vorbem. B. 42). Dasselbe gilt auch für das Folgende.
Ist die Augenhöhe kleiner als mittlere Mannes
höhe, so durchschneidet die Hori-
zonthnie die Figuren proportioniert
(Fig. 43). Man hat dann Unter
sicht unter die Ebene, in welcher
die Köpfe hegen, und zwar ist die
Untersicht um so voller, je kleiner
die Augenhöhe ist; dementsprechend
geringer ist dann die Aufsicht auf
die Fläche, in der die Fußsohlen
hegen. — Ist diese Aufsicht gleich
Null, so hegen die Fußsohlen sämt
lich in der Horizontebene. (Dies
kann z. B. im Theater der Fall
sein, wenn die Bühnenhöhe gleich der Augenhöhe ist; es bilden
sich dann die Fußsohlen der Schauspieler in die Horizontlinie ab.) —
Umgekehrt kann man von einer menschlichen Staffage
figur auf die Augenhöhe, und von dieser auf jede andere
Höhe schließen, (vorausgesetzt, daß
die Fußpunkte von Person und
Objekt in der nämlichen horizon
talen Ebene hegen, bezw. in der
selben zu bestimmen sind). Nach
§ 9 (Seite 36) ist die wahre Größe
einer Strecke von ihrem Fußpunkt
in der Bodenebene bis zum Hori
zont immer gleich der Augenhöhe.
Ist nun in dem Beispiele Fig. 44
die Strecke a c U/ 2 mal so groß
wie ab, so ist die Augenhöhe =
D/ 2 Manneshöhen. Da nun die
Strecke d e ebenfalls 1 gleich der
Augenhöhe (also = U/ 2 Mannes
höhen) ist, und da d f 3 mal so groß wie d e ist, — so ist die Strecke
d f = 3 x l x / 2 Manneshöhen, also = 4 1 / 2 Manneshöhen.
Auf dem Gesagten beruht die Tatsache, daß eine Staffagefigur im
stande ist, das dargestellte Objekt entweder imposant und mächtig
(Fig. 45), oder klein und gedrückt (Fig. 46) erscheinen zu lassen. Was
die Bestimmung der wahren Höhen der Wände in Fig. 45 u. 46 anlangt,
so ist ersichtlich — nachdem man durch den Schnittpunkt zweier
Tiefenlinien die Horizontlinie gezogen hat —, daß in Fig. 45 die
Augenhöhe = doppelter Manneshöhe, die Höhe der Wände also
= 4 Manneshöhen ist. In Fig. 46 ist die Augenhöhe = 3 / 4 Manneshöhe,
folglich sind hier die Wände — U/ 2 Manneshöhen hoch.