Full text: Lehrbuch der malerischen Perspektive mit Einschluß der Schattenkonstruktionen

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Frontansicht. 
TiefenlinieD?a zieht und in dem Punkt a der Grundlinie eine Vertikale 
errichtet, auf der man 4 1 / 2 m im Grundmaßstabe von a bis c aufträgt. 
Alsdann zieht man—um die Strecke n c auf die in a errichtete Höhenlinie 
perspektivisch zu übertragen — die Tiefenlinie H c, welche die Vertikale 
durch a in dem gesuchten Punkte c schneidet. Hie Figur a c ca ist in 
natura wieder ein Rechteck (wie in Fig. 49). 
Dieses Verfahren empfiehlt sich dann, wenn in mehreren Punkten a, 
die alle auf der nämlichen Tiefen 
linie Ha liegen, Höhen zu er 
richten sind. Denn man kann 
dann die Maße für alle Punkte 
auf der nämlichen Senkrechten 
durch a auf tragen, wodurch die 
Konstruktion vereinfacht wird 
(siehe z. B. Fig. 55). Auch in 
dem ersten Übungsbeispiel (§10) 
konnte man zweckmäßig ebenso 
verfahren zum Aufträgen der 
jenigen Höhen, die in einer der 
zwei Seiten wände liegen, etwa 
bei den 3 Bildern an der linken 
Seiten wand. 
U mgekehrt kann das 
Verfahren benützt werden, um 
in einem perspektivischen Bilde 
von einer perspektivischen Höhe 
die wahre Größe zu bestimmen, 
(vorausgesetzt, daß Grundlinie und Grundmaßstab bekannt sind). — 
Bemerkung. Das letztbesprochene Verfahren läßt eine Ver 
allgemeinerung zu in der Art, daß die Höhe von einer auf der Grund 
linie errichteten Senkrechten auf die in einem gegebenen Punkt a er 
richtete Höhenlinie nicht nur durch Tiefenlinien, sondern 
auch durch horizontale Parallellinien in anderer 
Richtung übertragen werden kann, also durch Linien, die in einem 
beliebigen Punkt der Horizontlinie ihren Fluchtpunkt haben. 
Ist a wieder der Punkt auf 
der Bodenebene (Fig. 56), in dem 
die Höhe errichtet werden soll, 
so kann man durch a eine be 
liebige Bodenlinie ziehen, welche 
die Grundlinie in fl' schneidet. 
Schneidet sie die Horizontlinie 
in F, so ist F ihr Fluchtpunkt. 
Man errichtet dann in a' eine 
Senkrechte auf der Grundlinie 
und trägt auf ihr das gegebene Maß (z. B. 4 1 / 2 m) im Grundmaßstabe
	        
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