Full text: Lehrbuch der malerischen Perspektive mit Einschluß der Schattenkonstruktionen

§ 17. Teildistanzpunkte. 
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3) Zeichnen einer Mauer in der Tiefenrichtung (links 
von H) und Einschneiden von Zinnen in dieselbe (Fig. 78). 
Maßeinheit = 1 m. Auf der Grundlinie, die vor der Mauer liegen 
soll, stelle sich 1 m als 2 cm dar. Benützung von Horizonthöhe 
= iy 2 m. Breite der Mauer = 1 m, Tiefe = 7 m, Gesamthöhe = 3 m. 
Die Zinnen und Zinnenzwischenräume haben Würfelform. Länge einer 
Würfelkante = 1 m. Gegeben sei die in der Bodenebene liegende 
vordere rechte Ecke a der Mauer. 
Konstruktion: Hat man Horizontlinie und Grundlinie gezogen, 
auf ersterer den Hauptpunkt H und den Viertels-Distanzpunkt 
Dx 
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markiert, ferner den Punkt a in die Bodenebene gezeichnet, so ziehe man 
die Tiefenlinie Ii a bis zum Schnitt c mit der Grundlinie. Da die Mauer 
1 m breit sein soll, so schneide man auf der Grundlinie von c nach bim 
ab, übertrage diese Strecke auf die Breitenlinie durch a mittels Tiefenlinie. 
Zur Bestimmung der perspektivischen Tiefenausdehnung von Mauer und 
Zinnen ziehe man den Distanzstrahl 
4 
a bis zum Schnitt a mit der 
Grundlinie, trage auf dieser von a aus nach rechts den vierten Teil von 
1 m 7 mal hintereinander ab und ziehe nach den markierten Punkten 
Strahlen von —-. 
4 
In den Schnittpunkten der Distanzstrahlen mit der 
Tiefenlinie H a errichte man Vertikalen. Dann trage man auf der Verti 
kalen durch c die Mauerhöhe nebst Zinnenhöhe (c e = 2 m und e / = 1 m)
	        
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