§ 17. Teildistanzpunkte.
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3) Zeichnen einer Mauer in der Tiefenrichtung (links
von H) und Einschneiden von Zinnen in dieselbe (Fig. 78).
Maßeinheit = 1 m. Auf der Grundlinie, die vor der Mauer liegen
soll, stelle sich 1 m als 2 cm dar. Benützung von Horizonthöhe
= iy 2 m. Breite der Mauer = 1 m, Tiefe = 7 m, Gesamthöhe = 3 m.
Die Zinnen und Zinnenzwischenräume haben Würfelform. Länge einer
Würfelkante = 1 m. Gegeben sei die in der Bodenebene liegende
vordere rechte Ecke a der Mauer.
Konstruktion: Hat man Horizontlinie und Grundlinie gezogen,
auf ersterer den Hauptpunkt H und den Viertels-Distanzpunkt
Dx
4
markiert, ferner den Punkt a in die Bodenebene gezeichnet, so ziehe man
die Tiefenlinie Ii a bis zum Schnitt c mit der Grundlinie. Da die Mauer
1 m breit sein soll, so schneide man auf der Grundlinie von c nach bim
ab, übertrage diese Strecke auf die Breitenlinie durch a mittels Tiefenlinie.
Zur Bestimmung der perspektivischen Tiefenausdehnung von Mauer und
Zinnen ziehe man den Distanzstrahl
4
a bis zum Schnitt a mit der
Grundlinie, trage auf dieser von a aus nach rechts den vierten Teil von
1 m 7 mal hintereinander ab und ziehe nach den markierten Punkten
Strahlen von —-.
4
In den Schnittpunkten der Distanzstrahlen mit der
Tiefenlinie H a errichte man Vertikalen. Dann trage man auf der Verti
kalen durch c die Mauerhöhe nebst Zinnenhöhe (c e = 2 m und e / = 1 m)