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det sich die Bearbeitung der Orthophotanegative je nachdem, ob in der
Karte das CJrthophoto als Halbtonbild oder Rasterbild erscheinen soll.
Weiters ist zu unterscheiden, ob Or'thophoto- und Kartenmaßstab gleich
oder ungleich und Orthophotofarmat und Kartenfaidfläche gleich oder
ungleich sind. In der Regel wird die Orthophotoherstellung mit einem
etwas größeren Format als das Kartenfeldformat und eine nachfolgende
Ranribearbeitung vorzusehen sein.
4.1 Die Kartenfeldfläche wird von einem Grthophoto überdeckt.
Die Fertigungswege 3ind in der Abb. 1 dargestellt. Für eine photogra
phische Vervielfältigung gelten die Wege 1 - 4. Die Wege 1 bis 3 erge
ben eine Vervielfültigungsvorlage, die aus 2 Teilfolien besteht. Sie
sind gemeinsam zu belichten (Sandwich-Belichtung). Ist dies uner
wünscht und soll der gesamte Karteninhalt nur auf einer Folie stehen,
dann ist der Weg 4 zu wählen. Für ein Rasterbild-Kartenariginal ist
der Weg 5 einzuschlagen.
4.2 Die Kartenfeldfläche setzt sich aus 2 Orthophotos zusammen.
Ist die Kartenfeldfläche aus 2 Orthophotos zusammenzusetzen, dann ist
eine Vereinigung der beiden Teilbilder entsprechend der Abb. 2 erfor
derlich. Für den weiteren Arbeitsablauf gilt Abb. 1 mit geringen Modi
fikationen: Für die gerasterte Ausführung entfällt in Abb. 1 die Stufe
der Aufrasterung. Für die Halbtonausführung bestehen nach der Bearbei
tung gemäß Abb. 2 bereits die Verhältnisse: Bildmaßstob ist gleich dem
Kartenmaßstab und die Orthophotofläche gleich dem Kartenfeld.
5. Kosten
5.1 Phatogrammetrische Stufe
Für die in der Tabelle 1 angegebenen Variationen wurden unter Berück
sichtigung der Festlegungen des Abschnittes 3 die Kosten der photo
grammetrischen Arbeiten pro Quadratkilometer Geländefläche bestimmt
und in der Tabelle 2 angegeben.
5.2 Kartographische Stufe
In der Tabelle 3 sind die Kosten für die Arbeitsgänge entsprechend den
Abbildungen 1 und 2 mitgeteilt. Darin sind keine Beträge für redak
tionelle Arbeiten und für Sicherungsoriginale enthalten.
5.3 Gesomtkosten
Will man die Gesamtkosten, die zur Herstellung einer Orthophotokarte
notwendig sind, so sind die Werte der beiden Tabellen 2 und 3 mitein
ander zu verknüpfen. In der Tabelle 4 sind die Ergebnisse dieser Ko-
stensummation angegeben, wobei zu den photogrommetrischen Kosten jene
des Weges 3 (siehe Tabb. 3) addiert wurden. Während für die IMeuher-
stellung einer Karte die in der Tabelle 3 angegebenen Preise für Kar
tographie- und Reproduktionskosten zu verwenden sind, ist für die
.'ortf ,h ung (Wiederholung) ein verminderter Betrag zu verwenden. Un
ter der Annahme, daß in der Strich- und IMamensfolie nur geringfügige
Änderungen notwendig sind, wird von den Kosten, die in Tob. 3 ange
geben sind, ein Betrag von ö. S 460.-- abgezogen.
5.4 Vervielfältigungskosten
In den seltensten Fällen wird man mit einem einzigen Kartenexnmplar,
worauf sich die Angaben der Tabelle 4 beziehen, das Auslangen finden.
In der Abbildung 3 sind daher die Kosten für photographische, licht-