Uebcr die rechtwinklige Projektion der regulären und kalbregulären Körper.
Die vierte Projektion bestimmt sich unmittelbar mittels des Zehnecks. Man
zeichnet sich zunächst ein reguläres Fünfeck, siehe Figur 64 a, mit der Seite^ gleich l.
siehe Erkl. 78, und konstruiert hiezu auf dem dem Fünfeck umschriebenen Kreise die
noch fehlenden fünf Ecken des regulären Zehnecks.
Zur direkten YerZeichnung der fünften Projektion verschafft man sich wieder aus
der Länge l die Länge s der Zehnecksseite, sowie den Halbmesser R‘ des dem
Fünfeck bezw. Zehneck umschriebenen Kreises. Bedenkt man ferner, dass die
Entfernung der beiden zur Pr. Eb. E 5 senkrechten Fünfecksebenen einen Abstand
gleich R‘, die Eckpunkte c“ und b“ von letzteren aber einen solchen gleich 2 besitzen,
siehe Erkl. 84, und dass ferner die Kanten b 6 ‘ a s ' und d b ‘ c 5 , siehe Figur 64 b, sich
in wahrer Grösse, also gleich l projizieren, so kann nunmehr die bezeichnete fünfte
Projektion direkt, ohne Zuhilfenahme der übrigen Projektionsformen konstruiert
werden.
Erkl. 84. Aus der Figur 64 ist unmittel
bar ersichtlich, dass in dem rechtwinkligen
Dreieck a z “ b z die Hypotenuse gleich der
Fiinfccksseito, die Kathete gleich R‘ ist,
somit nach Erkl. 80 die zweite Kathete a z " a ZQ
gleich der Zehnecksseite sein muss. Hieraus
folgt aber unmittelbar zufolge der Teilung nach
dem goldenen Schnitt die Gleichheit der Ent
fernung der beiden zur Pr. Eb. A 4 parallelen
Fünfecksebenen mit dem Halbmesser R'.