Full text: Compendium der Geodäsie

besserungen A 2 bis A (J , welche einfach auf den durch die Polygon 
punkte gezogenen, kurzen Parallelen zur Schlussfehlerrichtung auf 
getragen werden. 
Fig. 243 c. 
9. Aufnahme eines kleinen Verbandes von Grundstücken. 
Für jede Aufnahme gilt die Hauptregel stets „vom Großen 
ins Kleine“ zu arbeiten, um die durch die Bestimmung der 
vielen Einzelheiten sonst auftretende Fehler-Fortpflanzung und 
Fehleranhäufung in der ganzen Arbeit zu verhüten. Man wird dem 
nach vor allem günstig gelegene, wenn auch weiter von einander 
entfernt liegende Hauptpunkte mit besonderer Sorgfalt festlegen und 
diese sodann als unverrückbare Grundlage für die Detailaufnahme 
benützen. Die Wahl dieser Hauptpunkte muss so erfolgen, 
dass erstens die gegenseitige Lage dieser Punkte mit möglichst 
großer Schärfe bestimmt und zweitens von denselben aus die 
Bestimmung der Einzelheiten möglichst einfach bewerkstelligt 
werden kann. Die durch Gerade verbunden gedachten Haupt 
punkte bilden Polygonzüge, welche das Gerippe der ganzen Auf 
nahme bilden. Bei der Aufnahme der Einzelheiten dienen die 
Hauptpunkte als Standpunkte und ihre Verbindungslinien als 
Standlinien oder Abscissenachsen. 
Jedes für sich bestehende Grundstück heisst Parcelle. Man 
unterscheidet: Grund-, Bau-, Straßen-, Weg-, Fluss- und Bachpar- 
cellen etc. Die Grundparcellen werden nach den Hauptculturen 
unterschieden in Garten-, Wein-, Acker-, Wiesen-, Weide- und 
Waldland. Nach den Besitzthums- und den angeführten Cultur- 
grenzen muss die Auspflockung der aufzunehmenden Punkte der 
Grenzlinien stets so erfolgen, dass jede Parcelle auf dem Plane 
in ihrer wahren Gestalt erhalten wird. Die Reihenfolge der Punkte 
ist so zu wählen, dass beim Figurieren an Zeit und Weg möglichst 
gespart wird.
	        
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