besserungen A 2 bis A (J , welche einfach auf den durch die Polygon
punkte gezogenen, kurzen Parallelen zur Schlussfehlerrichtung auf
getragen werden.
Fig. 243 c.
9. Aufnahme eines kleinen Verbandes von Grundstücken.
Für jede Aufnahme gilt die Hauptregel stets „vom Großen
ins Kleine“ zu arbeiten, um die durch die Bestimmung der
vielen Einzelheiten sonst auftretende Fehler-Fortpflanzung und
Fehleranhäufung in der ganzen Arbeit zu verhüten. Man wird dem
nach vor allem günstig gelegene, wenn auch weiter von einander
entfernt liegende Hauptpunkte mit besonderer Sorgfalt festlegen und
diese sodann als unverrückbare Grundlage für die Detailaufnahme
benützen. Die Wahl dieser Hauptpunkte muss so erfolgen,
dass erstens die gegenseitige Lage dieser Punkte mit möglichst
großer Schärfe bestimmt und zweitens von denselben aus die
Bestimmung der Einzelheiten möglichst einfach bewerkstelligt
werden kann. Die durch Gerade verbunden gedachten Haupt
punkte bilden Polygonzüge, welche das Gerippe der ganzen Auf
nahme bilden. Bei der Aufnahme der Einzelheiten dienen die
Hauptpunkte als Standpunkte und ihre Verbindungslinien als
Standlinien oder Abscissenachsen.
Jedes für sich bestehende Grundstück heisst Parcelle. Man
unterscheidet: Grund-, Bau-, Straßen-, Weg-, Fluss- und Bachpar-
cellen etc. Die Grundparcellen werden nach den Hauptculturen
unterschieden in Garten-, Wein-, Acker-, Wiesen-, Weide- und
Waldland. Nach den Besitzthums- und den angeführten Cultur-
grenzen muss die Auspflockung der aufzunehmenden Punkte der
Grenzlinien stets so erfolgen, dass jede Parcelle auf dem Plane
in ihrer wahren Gestalt erhalten wird. Die Reihenfolge der Punkte
ist so zu wählen, dass beim Figurieren an Zeit und Weg möglichst
gespart wird.