da auch die Winkel bestimmt sind, welche der Strahl C P mit den
Dreieckseiten a und b einschließt. A P = . b und der
sin u
Richtungswinkel (A P) — (A C) -f- cp;
X — Xa -f- A P . COS (A P) 1 p
y = y a -j- A P. sin (A P) j
14. Ausgleichung überschüssiger Richtungsbeobachtungen
bei Punktbestimmungen.
Hiebei ist der Vorgang dieser Ausgleichung folgender: Man
rechnet zuerst Näherungswerte der Coordinaten des zu bestimmen
den Punktes P, welche man sich leicht durch eine passende Aus
wahl der vorhandenen Beobachtungen, bei Außerachtlassung über
schüssiger Messungen verschaffen kann, und welche Näherungswerte
mit (er) und {y) bezeichnet werden mögen. Mit diesen genäherten Co
ordinaten des Punktes P lassen sich sodann auch die genäherten
Richtungswinkel (cp) der sämmtlichen Strahlen berechnen, welche den
Punkt P mit den gegebenen Punkten verbinden. Für jede solche ge
näherte Richtung lässt sich sodann eine lineare Differentialgleichung
von der Form: dy = a.dx-\-b.dy aufstellen, welche die Be
ziehung zwischen den Änderungen d cp der Richtungswinkel und
den zugehörigen Änderungen d x und d y der Coordinaten von P
ausdrücken. Hiedurch lassen sich dann ebensoviele lineare Fehler
gleichungen entwickeln, welche zwei Normalgleichungen ergeben,
aus denen die endgiltigen, an (x) und (y) anzubringenden Correc-
tionen d x und d y hervorgehen. Der ausgeglichene Punkt P hat
—|— d x
+ d y
Man hat es also hiebei mit einer Ausgleichung „vermittelnder
Beobachtungen“ zu thun, da es sich darum handelt, aus über
schüssigen Richtungsbeobachtungen die ausgeglichenen, mit diesen
in einem bekannten Zusammenhänge stehenden Coordinaten zu
berechnen.
Bei Entwicklung der Beziehungen einer Richtungsänderung
d cp zu den zugehörigen Coordinatenverschiebungen d x und d y
eines Punktes P müssen wir, mit Rücksicht auf die zwei Haupt-
methoden der Punktbestimmunsr. nämlich 1. das Vorwärtsabschneiden
sodann die endgiltigen Coordinaten:
0)
(y)