Full text: Elemente der Vermessungskunde

24 
1. Bestandtheile der Messinstrumente. 
€vftcr ^bfrlmüt. 
Bestandtheile der Messinstrumente. 
§. 21. Wenn man die Messinstrumente zerlegt, so findet man, dass 
einige Bestandtheile derselben so zu sagen eine eigene Lebensfähigkeit be 
sitzen, d. h. für sich schon zu gewissen Messverrichtungen geeignet sind, 
während die übrigen bloss zur Herstellung dieser Theile oder deren Ver 
bindung unter einander dienen. Jene Bestandtheile höherer Art, von denen 
allein hier die Rede ist, da sich die Kenntniss der übrigen am einfachsten 
aus der Anschauung oder der Abbildung und Beschreibung jedes Instru 
ments ergibt, haben immer je eine der folgenden Aufgaben zu lösen: näm 
lich entweder Visirlinien herzustellen, oder lotli- und wagrechte Richtungen 
anzugeben, oder sehr kleine nahe und grössere ferne Gegenstände deutlich 
sichtbar zu machen, oder endlich sehr kleine Theile von geraden Linien 
und Kreisbögen zu messen. Nach dieser ihrer Bestimmung werden dieselben 
nunmehr betrachtet. 
A. Mittel zur Herstellung von Visir- oder Absehlinien. 
§. 22. Die gerade Richtung zwischen einem leuchtenden Punkte und 
dem Auge heisst ein Sehstrahl dieses Punktes. Ein freiliegender Punkt 
sendet dergleichen Strahlen nach allen Seiten aus und kann folglich überall 
gesehen werden. Will man die Lage einer Richtung, in der man ihn er 
blickt, gegen eine andere feststehende angeben, so gehört dazu eine Vor 
richtung, welche durch zwei Punkte, deren Lage bekannt ist, eine Gerade 
bezeichnet, die in den Sehstrahl gebracht werden kann. Diese Gerade 
nennt man eine Visir- oder Absehlinie. Die Träger solcher Linien 
können sehr verschieden seyn, da man die sie bestimmenden Punkte auf 
sehr verschiedene Weise darstellen kann. Die bis jetzt gebräuchlichen 
Mittel zur Herstellung von Absehlinien sind die Fernrohre, die Diopter, die 
Spiegel und die Glasprismen. Wir werden aber zunächst nur die drei 
letztgenannten Vorrichtungen, so weit es unser Zweck fordert, behandeln 
und erst später die Fernrohre als diejenigen Mittel, wodurch entfernte 
Gegenstände deutlich sichtbar gemacht werden, betrachten. 
Die Diopter. 
§. 23. Einrichtung und Prüfung. Jedes Diopter besteht aus zwei 
Theilen, dem Ocular und dem Objectiv. Das Ocular ist der Träger des 
jenigen Punkts der Absehlinie, welcher bei der Beobachtung dem Auge 
zunächst steht, und das Objectiv der Träger des zweiten entfernteren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.