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2. Planzeichnung.
deutlich eingezeichnet werden können. Es bleibt uns also hier nur übrig, die
Bezeichnungen für die erst genannten Objecte vorzuführen und zu erläutern.
Die mitzutheilenden Figuren passen leider bloss für schwarze und nicht für
farbige Pläne; wer aber jemals eine Anleitung zum Zeichnen farbiger Pläne
angesehen hat, wird durch die nachfolgenden Bemerkungen über die Colo-
rirung der Horizontalpläne an die conventionelle Darstellung eines beliebigen
Objects in Farbe wieder erinnert werden.
§. 432. Bezeichnung natürlicher
Fig. 523.
Gebilde. Die auf Plänen darzustellen
den natürlichen Gebilde umfassen alles
Land und Wasser der Erdoberfläche;
der Boden kann dabei kahl oder be
wachsen, weich oder fest, nass oder
trocken seyn.
Der kahle Boden stellt sich
als Sand-, Kies-, Geröll-, Lehm- oder
Felsboden, oder als ewiges Eis dar.
Die Bezeichnungen für diese verschie
denen Arten des kahlen Bodens stim
men mit denen des §. 424 im Allge
meinen überein, nur sind sie hier,
weil grösser, bestimmter.
Wir fügen desshalb den früher
gegebenen Bezeichnungen noch fol
gende bei: in Fig. 523 die Zeichen
von Lehm- und Sandgruben, in Fig. 524
die von Steinbrüchen, in Fig. 525 die
von Felsen im Hochgebirge, in Fig. 526
die von Ivohlenflötzen, und bemerken
hiezu, dass in farbigen Plänen die
Sandgruben einen röthüchen Ton mit
eingezeichneten schwarzen Punkten
und Strichen (wie in Fig. 523) er
halten; die Lehmgruben aber mit
Terra di Siena in zwei oder drei ver
schiedenen Tönen angelegt und mit
Sepia gestrichelt werden; ferner dass
Steinbrüche mit hellbrauner und Koh-
lenflötze mit dunkelbrauner Farbe
(Sepia) angelegt und wie in den
Fig. 524 und 526 schwarz bezeichnet
werden.
Der bewachsene Boden um
fasst die von Wäldern, Gesträuchen,
Feldern, Gärten, Wiesen, Haiden,