Bezeichnung natürlicher Gebilde.
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Mooren und Sümpfen eingenomme
nen Flächen. Bei der Darstellung
von Wäldern und Gebüschen ist
das Laub- und Nadelholz zu unter
scheiden. In schwarzen Plänen ge
schieht es nach den Fig. 527 und
528, in farbigen aber durch An
wendung eines lichtgrauen Tons für
Nadelholz und eines blaugrauen für
Laubholz. Grosse Waldflächen wer
den in schwarzen Plänen gewöhn
lich nicht vollständig, sondern nur
theilweise mit den betreffenden Cha-
racteren bezeichnet; dagegen setzt
man zweckmässig die Buchstaben
P. W. tPrivatwaldung), ST. W.
(StaatsWaldung), C. W. (Communal-
waldung) bei, um sogleich auch die
Kategorie der Besitzer zu bezeichnen.
(Fig. 529.)
Die Felder bleiben sowohl in
schwarzen als farbigen Plänen in
der Regel weiss, wie das Papier;
deutet man dieses auf die aus Fig.
Bei Gärten ist zu unterschei
weise bestimmt sind: Baumgärten w
Fig. 527.
sind sie aber mit Bäumen besetzt, so
530 ersichtliche Weise an.
len, für welche Gewächse sie vorzugs-
n’den in schwarzen Plänen nach Fig. 531
Fig. 529.
bezeichnet; in farbigen Plänen erhält der Boden die für ihn bestimmte Farbe.
Zier- oder Blumengärten deutet man in schwarzen Plänen nach Fig. 532,
Gemüsegärten nach Fig. 533 an. In farbigen Plänen werden Zier- und
Gemüsegärten durch grün punktirte parallele Linien bezeichnet. Weinberge