Bezeichnung künstlicher Gebilde.
Befinden sicli an derselben Alleebäume, so werden dieselben angedeutet.
In farbigen Plänen zieht man die inneren Begrenzungslinien roth aus und
legt die Oberfläche blassroth an.
Lit. b. Eine Nebenstrasse (Bezirksstrasse, Gemeindeweg, Strasse 3.
und 4. Classe). Hinsichtlich der Alleebäume und Colorirung derselben gelten
die vorhergehenden Bemerkungen.
Lit. c. Ein Feld- oder Waldweg. Es soll immer die obere Linie aus
gezogen und die untere punktirt werden. In farbigen Plänen legt man den
Zwischenraum lichtbraun an.
Lit. d. Ein Fussweg. Statt dieser Bezeichnung wird häufig auch nur
eine aus Strichen und Punkten zusammengesetzte Linie angewendet.
Lit. e. Ein Damm (Erdschüttung, Auftrag). In farbigen Plänen wird
die Dammkrone blassroth angelegt und jede Böschung mit Carmin verwaschen.
Lit. f. Ein Hohlweg (Trockengraben, Einschnitt), ln farbigen Plänen
legt man die Sohle lichtbraun und die Böschungen gelb an, letztere ver
waschen.
Lit. g. Ein Knüppelweg. Die Querstriche bezeichnen die Knüppel.
Die lichten Stellen macht man in farbigen Plänen, je nach der Bedeutung
des Wegs, blassroth oder lichtbraun.
Lit. h. Eine Eisenbahn. Nebenbei werden grosse Aufdämmungen nach
Fig. e und bedeutende Einschnitte nach Fig. f angedeutet.
Plänen kann man die beiden Grenzlinien der Bahnkrone blau ausziehen.
Von den Brücken gibt man die Hauptlinien der horizontalen Pro-
jection an; in farbigen Plänen werden die steinernen roth, die hölzernen
gelb, die eisernen graublau angelegt.
In Fig. 547 bezeichnet: a eine Schiffbrücke, bei welcher je zwei Schiffe
(Pontons) ein Joch bilden; b eine eiserne und insbesondere eine Ketten
brücke; c eine steinerne, deine hölzerne Brücke, e einen Steg. An seichten
Fig. 5V7.
Stellen der Flüsse werden die Brücken bisweilen durch Fürthen (h) ersetzt.
Kommen in colorirten Zeichnungen Brücken vor, so bleibt die Form die
selbe wie in schwarzen Plänen, aber das vorherrschende Baumateriale wird,
je nachdem es Stein, Holz oder Eisen ist, durch rothe, gelbe oder blaue
Farbe angedeutet.