Vorteile der Prämienauflösung. 329
Es kommt ferner in Betracht, daß Stellagen an der Börse leichter erhältlich
sind, als Vorprämien, Denn es findet sich selten jemand bereit, eine Vorprämie
zu verkaufen. Der Käufer einer Vorprämie stellt das Engagement in der Regel
nicht durch Verkauf der Vorprämie glatt, weil er hierbei nur dann einen
Gewinn erzielen würde, wenn nicht nur der Kurs eine Steigerung erfährt,
sondern gleichzeitig auch die Vorprämie mit einem entsprechend höheren
Reugeld verkauft werden kann. Steigt z. B. der Kurs der Hapag-Aktien von
184% auf 1881/,°/,, so kann der Käufer einer Vorprämie zu 1851/„/11/,9/,
zie nichb etwa zu 190/11!/,°/, verkaufen. Er würde zwar, wenn der Kurs am
Zrklärungstage 1881/,°/, oder höher ist, einen Gewinn von 3%, (1851/, bis
188'/2 %/,) erzielen, weil der Käufer der von ihm verkauften Vorprämie bei einem
Kurse von 188 1/,%, die Stücke mit 190 °/, abnehmen oder das Reugeld zahlen
würde, was zu demselben Ergebnis führt, bei einem höheren Kurse aber jeden-
falls auf Lieferung der Stücke zu 190%°/, bestehen würde. Sinkt der Kurs bis
zum Erklärungstage jedoch unter 1881/,°/,, z. B. auf 183°, so würde sowohl
ler Käufer der ersten Prämie (185!/„/1!/,°/,) als auch der Käufer der zu
190/11/,°/; verkauften Prämie auf die Abnahme verzichten. Es entstände
also für den Käufer der ersten Prämie durch den Verkauf der Prämie kein
Gewinn mehr.
Will er unter allen Umständen z. B. einen Gewinn von 3°, erzielen, so
muß er die mit 185!/,/1!/,°/, gekaufte Vorprämie mit 1881/,/41/,9/, ver-
zaufen. Eine so erhebliche Steigerung des Reugeldes ist aber unwahrscheinlich;
sie setzt, wie wir gesehen haben, voraus, daß in dem Papier weit größere Kurs-
schwankungen eintreten. Aus demselben Grunde wird in der Regel auch
niemand eine verkaufte Rückprämie durch Ankauf einer Rückprämie glatt-
stellen können. Soweit daher Vorprämien verkauft oder Rückprämien ge-
kauft werden, handelt es sich gewöhnlich nur um Gegengeschäfte für Hausse-
bzw. Baisseengagements in festen Stücken, Hat jemand z. B. M. 15000 Hapag-
Aktien zu 180°/, per ultimo gekauft und steigt der Kurs auf 184°/,, so zieht
er vielleicht den Verkauf einer Vorprämie zu 185!/,/11/,°/, einem Verkauf
von festen Stücken zu 184°/, vor. Er hat dadurch, wenn der Kurs am Er-
klärungstage ebenfalls 184 °/, beträgt, oder weiter gestiegen ist, 11/,°/, mehr
verdient, als bei einer Glattstellung durch Verkauf von festen Stücken. Ist
der Kurs aber gesunken, so daß der Käufer der Prämie das Reugeld zahlt,
so ist sein Engagement nicht glattgestellt, sondern er hat nur den Ankaufs-
kurs um den Betrag des Reugeldes verringert. Es ist verständlich, daß auch
solche Gegengeschäfte nur selten abgeschlossen werden. Rechnet der Besitzer
Jes Hausseengagements mit einer weiteren Steigerung, so wird er es vorziehen,
zunächst überhaupt keine Glattstellung vorzunehmen, rechnet er mit einem
Rückgange, so wird er nicht das unbeschränkte Risiko übernehmen wollen,
das Hausseengagement zu behalten, um es durch das Reugeld zu verbilligen.
Dieselben Gründe sprechen auch gegen den Blankoverkauf einer Vorprämie.
Um im günstigsten Falle das Reugeld zu erhalten, muß der „Fixer‘ hierbei
las unbeschränkte Risiko eines Kursrückganges auf sich nehmen. Der Kauf