Full text: Die Theorie und Praxis des Nivellirens mit besonderer Rücksicht auf Libelleninstrumente

gung, und wenn sie wie bei c negativ erscheint, die Tiefe, 
Senkung, meistentheils das Gefälle zu nennen; und da 
wo keine Höhen-Differenzen sich ergeben, wie z. B. im 
Punkte b, sagt man, die Punkte liegen horizontal, im 
Niveau, oder in der Waage. 
In derselben Beziehung versteht man unter Total - 
gcfälle den Höhenunterschied, welcher durch einfache oder 
zusammengesetzte Operationen zwischen dem Anfangspunkt 
und dem Endpunkt einer nach ihrer Höhenlage zu bestim 
menden Terrain-Strecke gefunden worden ist *). 
Das partielle Gefalle weis't indessen die Höhenun 
terschiede für die innerhalb des ganzen Tractes liegenden 
Punkte für gewisse Distanzen nach und gewahrt erst die 
gewünschte Uebersicht des Ganzen. 
Unter relativem Gefalle pflegt man auch noch den 
sinus des Neigungswinkels einer Bahnstrecke oder den 
Quotienten aus dem Totalgefälle dieser Strecke, dividirt 
durch die Länge derselben, zu verstehen. So lange das 
relative Gefälle einer Bahn dasselbe bleibt, sagt man, die 
Bahn habe ein gleichmäßiges Gefälle, und umgekehrt. 
m 
§. 3. 
Die Ermittelung der Höhendifferenzen zweier oder 
mehrerer Punkte auf der Erdoberfläche heißt im weitesten 
Sinne des Wortes Höhenmesscn oder nivelliren. Die Un 
tersuchungen über die absolute Höhe eines Punktes auf 
der Erde, oder über die Größe des mittlern Erdradius, 
fallen nicht in unsern Zweck. 
Gewöhnlich wird derselbe nach den Resultaten frü 
herer Gradmessungen durchschnittlich — 859,4366 Meilen 
angegeben und wir können diesen Werth, wo wir uns 
dessen bei nivellistischen Ermittelungen bedienen müssen, 
ohne Nachtheil für die genügende Richtigkeit der Resultate 
beibehalten oder in runder Summe zu 860 Meilen an- 
*) Das Totalgefälle z. B. eines Flusses ist das ganze Ge 
fälle von seinem Ursprünge bis zum Ausfluß ins Meer. C's 
kann indeß in technischer Beziehung zum Unterschied von dem 
partiellen Gefälle auch für eine beliebige Strecke des Flusses 
von einem Total- oder summarischen Gefalle die Rede sein, wenn 
nämlich der Zweck keine weitere Fortsetzung des Nivellements er 
fordert.
	        
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